Zuschuss

Schule für Kinder und Jugendliche mit Behinderung

Der Fonds Soziales Wien (FSW) gewährt Zuschüsse zu den Kosten von spezialisierten Schulen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung in Wien. Anträge können jederzeit beim FSW-Kund:innenservice gestellt werden.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2014
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Wien

Förderziel

Förderung des Schulbesuchs von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung in spezialisierten Einrichtungen als Ergänzung zum Regelschulwesen, wenn eine Teilnahme an Integrationsklassen nicht möglich ist.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Wien
  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung (EU-Bürger:innen, Asylberechtigte, Personen mit Daueraufenthalt)
  • Vorliegen einer Behinderung oder sonderpädagogischem Förderbedarf
  • Schulpflicht

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antrag auf Förderung von Leistungen (FSW)
  2. Nachweis der Behinderung (z.B. ärztliches Gutachten)
  3. Bescheid der Bildungsdirektion über sonderpädagogischen Förderbedarf
  4. Geburtsurkunde
  5. Meldezettel
  6. Staatsbürgerschaftsnachweis
  7. (falls zutreffend) Nachweis der Vertretungsbefugnis
  8. (falls zutreffend) Verpflichtungs-/Haftungserklärung

Bewertungskriterien

  • Multiprofessionelle fachliche Beurteilung
  • Sparsamkeit
  • Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit

Beschreibung

Der Fonds Soziales Wien unterstützt mit einem Zuschuss den Besuch spezialisierter Schulen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung in Wien. Ziel der Förderung ist es, den Schulbesuch als Ergänzung zum Regelschulwesen zu ermöglichen, wenn Integrationsklassen nicht infrage kommen. Förderberechtigt sind Privatpersonen aus den Themenfeldern Kinder und Jugendliche, Bildung, Soziales, Arbeit & Soziales sowie Aus- & Weiterbildung. Eine kontinuierliche Antragstellung ist möglich. Wesentliche Voraussetzungen sind Hauptwohnsitz in Wien, österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung (EU-Bürger:innen, Asylberechtigte, Personen mit Daueraufenthalt), schulpflichtiges Alter und das Vorliegen einer Behinderung oder eines sonderpädagogischen Förderbedarfs.

Anträge werden jederzeit beim FSW-Kund:innenservice eingereicht; der verkürzte Zahlungsweg sorgt für eine direkte Überweisung des Zuschusses an die anerkannte Einrichtung. Die Bewilligung erfolgt auf Basis einer multiprofessionellen fachlichen Beurteilung unter Berücksichtigung von Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit. Erforderliche Unterlagen umfassen den vollständig ausgefüllten Antrag, ärztliches Gutachten bzw. Nachweis der Behinderung, Bescheid der Bildungsdirektion über sonderpädagogischen Förderbedarf, Geburtsurkunde, Meldezettel und Staatsbürgerschaftsnachweis sowie – falls zutreffend – Nachweise über Vertretungsbefugnis oder Haftungserklärung. Diese Förderung stärkt die chancengerechte Schulbildung und ermöglicht Kindern und Jugendlichen mit besonderen Bedürfnissen ein zielgerichtetes Lernumfeld.

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