Zuschuss

Schulfahrtbeihilfe

Monatliche Beihilfe für Schüler:innen bei Fahrten zwischen Wohnort und Schule/Praktikumsort in Österreich; bis zu zehn Monate pro Schuljahr. Antrag jeweils bis 30. Juni möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
17.03.1971
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Österreich (bundesweit)
Fördersumme: 4,40 € - 39,40 € pro Monat (Schulweg); 19 € - 58 € pro Monat (Zweitunterkunft)

Förderziel

Unterstützung der monatlichen Fahrtkosten von Schüler:innen zum Schul- oder Praktikumsort und gegebenenfalls zur Zweitunterkunft, um den Schulbesuch zu ermöglichen.

Förderfähige Ausgaben

  • Fahrkosten

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Anspruch auf Familienbeihilfe
  • Besuch einer öffentlichen oder mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Schule im Inland oder einer gleichartigen Schule im grenznahen Ausland
  • Verpflichtendes Praktikum im Lehrplan mit täglicher Fahrt
  • Kürzester Weg zwischen Wohnung und Schule/Praktikum mindestens 2 km (Ausnahme für behinderte Schüler:innen)

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antrag mit Schulbestätigung (Staatsbürgerschaft, Schulbesuch, Wohnort)
  2. Praktikanten-Arbeitsvertrag

Beschreibung

Die Schulfahrtbeihilfe unterstützt Schüler:innen und verpflichtend in den Lehrplan integrierte Praktikant:innen in ganz Österreich bei den Fahrtkosten zwischen Wohnort und Schul- bzw. Praktikumsort sowie gegebenenfalls einer notwendigen Zweitunterkunft. Als monatlicher Zuschuss im Rahmen des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 gewährleistet diese Förderung Chancengleichheit und eine verlässliche Teilnahme am Unterricht. Anspruchsberechtigt sind ordentliche Schüler:innen an öffentlichen oder gleichartigen Schulen im Inland beziehungsweise im grenznahen Ausland, wenn der kürzeste Weg mindestens 2 km beträgt (Ausnahme bei Behinderung). Zudem besteht Förderanspruch für Teilnehmer:innen an verpflichtenden Praktika, die täglich zum Praktikumsort pendeln. Voraussetzung ist der Bezug von Familienbeihilfe und die Vorlage einer Schul- oder Praktikumsbestätigung sowie eines Praktikanten-Arbeitsvertrags.

Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Entfernung und den Schulbesuchstagen: Für Schulwege betragen die Pauschalen 4,40 € bis 39,40 € pro Monat, für Zweitunterkünfte 19 € bis 58 € pro Monat. Stehen öffentliche Verkehrsmittel zur Verfügung, wird alternativ der Preis des lokalen Schüler-Netztickets abzüglich eines pauschalen Selbstbehalts von 19,60 € als Basis herangezogen und anteilig auf die Monate verteilt. Die Beihilfe kann bis zu zehn Monate pro Schuljahr – in Verbindung mit Praktika bis elf Monate – beantragt werden. Der Förderantrag ist bis zum 30. Juni des auf das Schuljahr folgenden Kalenderjahres beim Finanzamt einzureichen. Damit wird ein reibungsloser Schulbesuch sichergestellt und finanzielle Hürden auf dem Weg zur Schule wirkungsvoll abgebaut.

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