Schwangere in Not – Sächsische Familienstiftung
Finanzielle Unterstützung für schwangere Frauen mit ständigem Wohnsitz im Freistaat Sachsen in unverschuldeten Notlagen; Antragstellung ausschließlich vor der Entbindung über eine Schwangerschaftsberatungsstelle, zweckgebundene Hilfen etwa für Baby-Erstausstattung oder Wohnungseinrichtung.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel ist es, schwangere Frauen in finanziellen Notlagen ergänzend zu unterstützen, damit sie sich für das Leben des Kindes entscheiden und die Schwangerschaft fortsetzen können. Die Stiftung gewährt unbürokratische, zweckgebundene Zuwendungen für Ausgaben wie Erstausstattung des Babys oder Wohnungseinrichtung.
Förderfähige Ausgaben
- Erstausstattung des Babys
- Wohnungseinrichtung
- Umstandskleidung/Klinikbedarf
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Ständiger Wohnsitz im Freistaat Sachsen
- Schwangerschaft während der Antragstellung
- Einkommen unter den vorgegebenen Grenzwerten
- Antragstellung ausschließlich vor der Entbindung über eine Schwangerschaftsberatungsstelle
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Nachweise über Einkommen
- Nachweis über erhaltene oder beantragte Leistungen
- Geburtsnachweis (spätestens sechs Wochen nach Entbindung)
Bewertungskriterien
- Grad der finanziellen Notlage
- Dringlichkeit der Anschaffungen
- Vollständigkeit der Unterlagen
Beschreibung
Die Sächsische Familienstiftung – Hilfe für Familien, Mutter und Kind vergibt im Programm „Schwangere in Not“ kontinuierlich zweckgebundene Zuschüsse an schwangere Menschen mit ständigem Wohnsitz im Freistaat Sachsen, die sich unverschuldet in einer finanziellen Notlage befinden. Ziel der Förderung ist es, eine ergänzende finanzielle Entlastung zu bieten, um die Entscheidung für das Kind zu erleichtern und den Fortbestand der Schwangerschaft zu sichern. Gefördert werden Aufwendungen in den Themenfeldern Soziales, Frauenförderung, Gesundheit, Kinder und Jugendliche sowie Arbeit & Soziales. Dabei reicht das Leistungsspektrum von der Erstausstattung für das Baby über Wohnungseinrichtungen bis hin zu Umstandskleidung und Klinikbedarf.
Eine Antragstellung ist jederzeit vor der Entbindung ausschließlich über eine anerkannte Schwangerschaftsberatungsstelle möglich. Voraussetzungen sind ein Einkommen unter den festgelegten Grenzwerten sowie der Nachweis bereits beantragter oder bewilligter staatlicher Leistungen. Zu den Bewertungskriterien zählen der Grad der finanziellen Notlage, die Dringlichkeit der Anschaffungen und die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen. Folgende Dokumente sind beizufügen: das vollständig ausgefüllte Antragsformular, Nachweise über Einkünfte, Nachweise zu erhaltenen oder zu beantragenden Sozialleistungen sowie – spätestens sechs Wochen nach der Geburt – der Geburtsnachweis. Die zweckgebundene Verwendung der Mittel ist verpflichtend; eine Aufbewahrung der Belege für ein Jahr wird empfohlen. Interessierte erhalten weitere Informationen und das Antragsformular in den regionalen Beratungsstellen.
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