Schwerpunktförderung der Tourismus- und Freizeitwirtschaft
Nachhaltige Stärkung der burgenländischen Tourismuswirtschaft durch nicht rückzahlbare Zuschüsse für Investitionen in Beherbergung, Gastronomie, Freizeiteinrichtungen, Umwelt- und Barrierefreiheitsmaßnahmen. Anträge laufend bis 31.12.2026 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Nachhaltige Stärkung der burgenländischen Tourismuswirtschaft durch Forcierung der Innovationsfähigkeit, Verbesserung des touristischen Angebotes, Schaffung neuer touristischer Strukturen, Betriebsgrößenoptimierungen sowie Maßnahmen zur Saisonverlängerung.
Förderfähige Ausgaben
- Planungskosten
- Baukosten
- Einrichtung/Ausstattung
Nicht förderfähige Ausgaben
- Betriebsmittel
- Barzahlungen unter 150 €
- Gebrauchte Investitionsgüter
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Betriebsstätte im Burgenland
- Mindestinvestition 10.000 €
- Antrag vor Projektbeginn
- Behaltefrist 3 Jahre (KMU) bzw. 5 Jahre (Großunternehmen)
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Gewerberegisterauszug/Gewerbeberechtigung
- Jahresabschlüsse der letzten 3 Jahre
- Detailkostenaufstellung mit Kostenvoranschlägen
- Nachweis der Ausfinanzierung
- Projektbeschreibung inkl. Unternehmenskonzept
Bewertungskriterien
- Innovation und Neuausrichtung
- Wachstumspotenzial
- Leitbetriebsfunktion/regionale Relevanz
Beschreibung
Die Förderung stärkt die nachhaltige Entwicklung der burgenländischen Tourismus- und Freizeitwirtschaft durch nicht rückzahlbare Zuschüsse für Investitionen in Beherbergungsbetriebe, Gastronomie, Freizeiteinrichtungen sowie Umwelt- und Barrierefreiheitsmaßnahmen. Gefördert werden Neu-, Aus- oder Umbauten, Betriebsgrößenoptimierungen und Innovationen von Hotel-, Gastronomie- und Sportbetrieben, Maßnahmen zur Saisonverlängerung und Investitionen zur Energieeinsparung und Sicherheit. Antragstellende Unternehmen müssen eine Betriebsstätte im Burgenland unterhalten, eine Mindestinvestition von 10.000 € netto vorweisen und sämtliche beantragten Ausgaben (Planung, Baukosten, Einrichtung) in ihrer Projektbeschreibung exakt aufschlüsseln. Die Mindestprojektlaufzeit beträgt 24 Monate, die Behaltefrist 3 Jahre (KMU) bzw. 5 Jahre (Großunternehmen). Die Förderhöhe beträgt je nach Unternehmensgröße und Projektgüte 10 %–30 % der förderbaren Kosten, ergänzt um einen Lehrlingsbonus von bis zu 7.000 € und unter Berücksichtigung beschäftigungsrelevanter Auflagen. Eine ständig geöffnete Antragstellung ist bis 31.12.2026 möglich.
Für die Antragstellung reichen Unternehmen das ausgefüllte Formular mit Kostenvoranschlägen und Belegen ein, ergänzt um Jahresabschlüsse der letzten drei Jahre, Detailkostenaufstellungen, Projekt- und Unternehmenskonzept sowie Nachweise zur Ausfinanzierung. Im Falle einer EFRE-Kofinanzierung ist außerdem ein Fragebogen zu Nachhaltigkeit und Chancengleichheit vorzulegen. Während der Projektumsetzung sind Publizitätsvorschriften (A3-Plakat, Programm-Logo auf Veröffentlichungen, Projektinfos auf der Website) einzuhalten. Projekte mit Förderwürdigkeit nach den EU-Beihilfevorschriften werden anhand klarer Bewertungskriterien (Innovation, Wachstumspotenzial, regionale Leitbetriebsfunktion) ausgewählt. Mit dem Fördervertrag sichert die Wirtschaftsagentur Burgenland GmbH eine zügige Abwicklung – vom Erstgespräch bis zur Endabrechnung.
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