Senior:innenenholungsaktion - Aktiv und Fit im Alter
Frei teilnehmende Erholungswoche für Kärntner Seniorinnen und Senioren ab 65 Jahren mit Vorträgen, gesundheitserhaltenden Aktivitäten sowie kreativen und kulturellen Angeboten. Anträge werden jährlich über die Wohnsitzgemeinde oder das zuständige Sozialamt gestellt.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Förderung ermöglicht Kärntner Seniorinnen und Senioren ab 65 Jahren, ein selbstständiges und aktives Leben in ihrer gewohnten Umgebung langfristig zu führen, indem sie an einer einwöchigen Erholungsmaßnahme mit begleitenden Vorträgen, gesundheitserhaltenden Aktivitäten sowie kreativen und kulturellen Angeboten teilnehmen können.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Alter ab 65 Jahren
- Wohnsitz in Kärnten
- Sozial- und erholungsbedürftig
- Kein Bedarf an besonderer Betreuung oder Pflege
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Einkommensnachweis
- Reihung der gemeldeten Personen durch die Gemeinde
- Begründung des besonderen Bedarfes der Erholung durch die Gemeinde
Beschreibung
Die Senior:innenenholungsaktion „Aktiv und Fit im Alter“ bietet Kärntner Privatpersonen ab dem 65. Lebensjahr eine kostenfreie, einwöchige Erholungsmaßnahme mit fachlich begleiteten Vorträgen, gesundheitserhaltenden Bewegungsprogrammen sowie kreativen und kulturellen Angeboten. Ziel der Förderung ist es, Senior:innen ein selbstständiges und aktives Leben in ihrer vertrauten Umgebung langfristig zu ermöglichen und damit einen wertschätzenden Beitrag zum sozialen Miteinander zu leisten. Das Programm vereint die Themenfelder Soziales, Gesundheit, Sport, Kultur sowie Arbeit & Soziales und spricht damit vielseitig Interessierte an, die sozial- und erholungsbedürftig sind, jedoch keiner besonderen Betreuung oder Pflege bedürfen.
Förderberechtigt sind alle Kärntner Citizen:innen mit Wohnsitz in Kärnten, die zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 65 Jahre alt sind und ihren Bedarf an Erholung durch die jeweilige Wohnsitzgemeinde oder – für Mindestsicherungsbeziehende – das zuständige Sozialamt begründen lassen. Die Anträge können fortlaufend ab Jahresbeginn eingereicht werden, die Vergabe erfolgt nach Maßgabe freier Plätze. Für die vollständige Antragseinreichung sind ein Einkommensnachweis, die Reihung der gemeldeten Personen durch die Gemeinde sowie eine Begründung des besonderen Erholungsbedarfs erforderlich. Mit einer Förderquote von 100 % übernimmt das Land Kärnten sämtliche Teilnehmerkosten und schafft so niederschwellige Zugänge zu einem bereichernden Freizeit- und Bildungsangebot für Senior:innen in der Region Kärnten.
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