SIBET - Projekt- und Basisförderung für Stadtteilarbeit
Projekt- und Basisförderung für Stadtteilarbeit in Graz: SIBET unterstützt Stadtteilzentren, Nachbarschaftszentren sowie Stadtteiltreffs mit Basis- und Projektförderung. Anträge laufend möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Förderung dient der Unterstützung von Stadtteilarbeit in Graz, insbesondere der Basisförderung für Stadtteilzentren, Nachbarschaftszentren und Stadtteiltreffs sowie der Förderung zeitlich und räumlich begrenzter Projekte, um durch Vernetzungs- und Beteiligungsprozesse nachhaltige Verbesserungen der Lebenssituation der Bewohner:innen zu erreichen.
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- SIBET-Projektförderansuchen
- Detailliertes Budget
- Aktueller Vereinsregisterauszug und Statuten
- Operativer Arbeitsplan für Jahresschwerpunkte
- Lebenslauf und Qualifikation der beschäftigten Mitarbeiter:innen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- SIBET-Projektförderansuchen
- Nachweis über detailliertes Budget
- Aktueller Vereinsregisterauszug und Statuten
Beschreibung
Die Stadt Graz fördert mit SIBET die engagierte Stadtteilarbeit und vergibt laufend Zuschüsse an gemeinnützige Träger:innen, Vereine und öffentliche Einrichtungen in der Steiermark. Ziel der Basis- und Projektförderung ist es, Stadtteilzentren, Nachbarschaftszentren sowie Stadtteiltreffs durch nachhaltige Vernetzungs- und Beteiligungsprozesse zu stärken und so die Lebensqualität vor Ort zu verbessern. In diesem Rahmen werden zeitlich und räumlich begrenzte Vorhaben ebenso berücksichtigt wie die kontinuierliche Grundfinanzierung bestehender Einrichtungen. Die Förderung unterstützt Initiativen, die im Sinne der Gemeinwesenarbeit soziale Teilhabe ermöglichen, Gemeinschaftspotenziale aktivieren und demokratisches Engagement fördern. Damit leistet das Programm einen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und zur Stärkung zivilgesellschaftlicher Strukturen in Graz.
Fördersummen sind gestaffelt und reichen je nach Einrichtung von bis zu 150.000 € für Stadtteilzentren über bis zu 50.000 € für Nachbarschaftszentren bis zu 15.000 € für Stadtteiltreffs; Projekte können mit maximal 10.000 € unterstützt werden. Voraussetzung für eine Antragstellung sind unter anderem ein detaillierter Finanzplan, ein Nachweis des Vereinsregisterauszugs mit gültigen Statuten sowie ein operativer Arbeitsplan bzw. Qualifikationsnachweis der beteiligten Mitarbeiter:innen. Die formalen Anträge erfolgen elektronisch über das städtische E-Government-Formular und werden fortlaufend entgegengenommen. Förderungsempfänger:innen verpflichten sich zur Einhaltung der allgemeinen Förderungsrichtlinie der Landeshauptstadt Graz und zur Vorlage eines Verwendungsnachweises. Dieses flexible Förderangebot ermöglicht lokalen Akteur:innen, innovative Projekte zu realisieren und langfristig gefestigte Angebote in ihren Stadtteilen zu etablieren.