Sicherstellung der Netzwerke Frühe Hilfen und der psychosozialen Unterstützung von Familien
Zuschussprogramm zur Stärkung lokaler Netzwerke Frühe Hilfen und psychosozialer Familienunterstützung in Sachsen-Anhalt. Anträge jährlich bis zum 31.10. möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der Sicherstellung und des Ausbaus der Netzwerkstrukturen der Frühen Hilfen sowie der psychosozialen Unterstützung von Familien mit Säuglingen und Kleinkindern im Land Sachsen-Anhalt.
Förderfähige Ausgaben
- Sachkosten
- Personalaufwendungen
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Land Sachsen-Anhalt als Erstempfänger
- Letztempfänger: öffentliche, freie oder private Träger sowie freiberuflich tätige Einzelpersonen (z.B. Familienhebammen)
- Maßnahmen dürfen nicht vor dem 1.1.2012 begonnen haben
- Darstellung des bisherigen Ausbaus des Netzwerks
- Erfüllung der Leistungsleitlinien der Bundesstiftung Frühe Hilfen
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Beschreibung
Mit dem Zuschussprogramm „Sicherstellung der Netzwerke Frühe Hilfen und der psychosozialen Unterstützung von Familien“ unterstützt das Land Sachsen-Anhalt die flächendeckende Etablierung interdisziplinärer Netzwerkstrukturen. Ziel ist es, niedrigschwellige Zugänge zu psychosozialer Beratung, Begleitung und Entwicklungsförderung für Familien mit Säuglingen und Kleinkindern bis drei Jahre zu sichern. Förderberechtigt sind örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe als Erstempfänger:innen sowie öffentliche, freie oder private Träger und freiberuflich tätige Einzelpersonen wie Familienhebammen als Letztempfänger:innen. Die Maßnahmen orientieren sich an den Leistungsleitlinien der Bundesstiftung Frühe Hilfen und knüpfen an bereits ab dem 1.1.2012 begonnene Initiativen an. Durch die Bündelung von Kompetenzen aus Jugendhilfe, Gesundheitswesen und weiteren Sozialbereichen entstehen nachhaltige Kooperationsformen, die eine koordinierte und fallbezogene Begleitung von Familien garantieren.
Die Förderung erfolgt als jährlicher Zuschuss mit einer Grundpauschale von 20.000 Euro, ergänzt um eine Kinderkomponente, die sich an der Zahl der betreuten Kinder von null bis drei Jahren orientiert. Förderfähige Ausgaben umfassen Sachkosten und Personalaufwendungen, wobei die Verwendung bundesweit einheitlicher Qualitätskriterien unterliegt. Antragsberechtigt sind neben den zuvor genannten Träger:innen auch freiberuflich tätige Fachkräfte, sofern die Maßnahmen auf Grundlage einer Jugendhilfeplanung durchgeführt und durch qualifizierte Fachkräfte umgesetzt werden. Zudem muss der bisherige Ausbau der Netzwerke dokumentiert und eine Vernetzung mit weiteren lokalen Hilfesystemen nachgewiesen werden. Anträge sind jährlich bis zum 31. Oktober für das folgende Jahr beim Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt einzureichen. Die Bewilligung durch das Ministerium sichert eine passgenaue Stärkung lokaler Frühe-Hilfen-Strukturen und leistet einen wesentlichen Beitrag zur psychosozialen Unterstützung junger Familien.
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