Sicherung von im Bestand geschützten Plätzen in Kinderhorten und sonstigen Angeboten der Schulkinderbetreuung
Das Land Hessen unterstützt Sie bei der Sicherung bestehender Plätze in Kinderhorten und sonstigen Schulkinderbetreuungsangeboten in Hessen durch Zuschüsse. Anträge bis zum 01.03. des laufenden Jahres möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Zweck der Förderung ist es, die im Bestand geschützten Plätze in Kinderhorten und sonstigen Angeboten der Schulkinderbetreuung zu sichern.
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antragsberechtigung nur für Kommunen
- Gesetzliche Betriebserlaubnis für den Kinderhort
- Teilzeitbetreuungsangebote an mindestens drei Tagen pro Woche
- Keine Inanspruchnahme anderer Landesprogramme für denselben Zweck
- Anwendung der Investitions- und Maßnahmenförderungsrichtlinie (IMFR) in der aktuellen Fassung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Anträge Maßnahmenförderung
- Arbeitshilfe 2018
- Fach- und Fördergrundsätze
Beschreibung
Das Programm zur Sicherung von im Bestand geschützten Plätzen in Kinderhorten und sonstigen Angeboten der Schulkinderbetreuung in Hessen unterstützt öffentliche Träger:innen mit jährlichen Zuschüssen zur Erhaltung existierender Betreuungsplätze. Gefördert wird von Kommunen bereitgestellte Ganztags- und Teilzeitplätze (mindestens drei Tage pro Woche) für Schulkinder in Kinderhorten sowie weitere Betreuungsangebote. Ziel ist der dauerhafte Bestandsschutz bereits seit 2005 geförderter Plätze, um die Versorgungsstruktur stabil zu halten und regionale Versorgungslücken zu vermeiden. Als Zuwendungsgeber fungiert das Hessische Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales.
Für die Bewilligung gelten folgende Voraussetzungen: gesetzliche Betriebserlaubnis für Kinderhorte, keine gleichzeitige Inanspruchnahme anderer Landesprogramme für denselben Zweck und Anwendung der aktuellen Investitions- und Maßnahmenförderungsrichtlinie (IMFR). Die Zuschusshöhe beträgt bis zu 300 € je genehmigtem Ganztagsplatz bzw. 200 € je Platz in Teilzeit, jeweils maximal in Höhe der Vorjahresförderung. Anträge müssen bis zum 1. März des laufenden Jahres beim zuständigen Jugendamt eingereicht und vom Regierungspräsidium Kassel bewilligt werden. Benötigte Unterlagen umfassen die Formulare „Anträge Maßnahmenförderung“, die „Arbeitshilfe 2018“ sowie die „Fach- und Fördergrundsätze“. Kommunen und öffentliche Träger:innen, die ihre Betreuungsplätze nachhaltig sichern möchten, finden hier eine verlässliche Finanzierungsoption zur langfristigen Qualitätssicherung in der Schulkinderbetreuung.