Simulcastverbreitung Hörfunkprogramme
Förderung der Kosten für die simultane analog-terrestrische und digital-terrestrische Verbreitung (Simulcast) kommerzieller Hörfunkprogramme im Freistaat Sachsen durch die Sächsische Landesmedienanstalt.
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Förderkriterien
Förderziel
Sicherstellung der publizistischen Vielfalt im kommerziellen Hörfunk durch Unterstützung der im Zuge des Analog-Digital-Umstiegs notwendigen Doppelversorgung (Simulcastverbreitung) analoger und digitaler Hörfunkprogramme in Sachsen.
Förderfähige Ausgaben
- digitale terrestrische Verbreitungskosten über sächsische Sender
- Signalzuführungskosten zum Übergabepunkt des Sendernetzbetreibers (anteilig abzüglich UKW-Anteil)
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz des Hörfunkveranstalters im Freistaat Sachsen
- gleichzeitige und inhaltlich identische Verbreitung analog und digital (DAB+)
- digitale Datenrate von mindestens 80 kbit/s
- Verpflichtung zur eigenfinanzierten Bewerbung des digital-terrestrischen Empfangs
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular Lokal-TV-Portal
- Verwendungsnachweis Lokal-TV-Portal
Beschreibung
Die Sächsische Landesmedienanstalt (SLM) unterstützt Unternehmen mit Sitz im Freistaat Sachsen bei der Simulcastverbreitung kommerzieller Hörfunkprogramme. Ziel der Förderung ist es, die publizistische Vielfalt im kommerziellen Hörfunk zu sichern, indem die notwendigen Kosten für die parallele analog-terrestrische und digital-terrestrische (DAB+) Ausstrahlung zu einem Mindestdatenrate von 80 kbit/s bezuschusst werden. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses und deckt sowohl die regelmäßigen Verbreitungskosten über sächsische Senderstandorte als auch anteilige Signalzuführungskosten bis zum Übergabepunkt des Sendernetzbetreibers ab. Durch die Unterstützung der Doppelversorgung wird der Analog-Digital-Umstieg erleichtert, da die digitale Verbreitung häufig keine zusätzlichen Refinanzierungsmöglichkeiten bietet.
Gefördert werden Veranstalter:innen kommerzieller Hörfunkprogramme, die ihre Inhalte inhaltlich identisch analog und digital terrestrisch verbreiten und gleichzeitig die eigenfinanzierte Bewerbung des digitalen Empfangs gewährleisten. Anträge können fortlaufend eingereicht werden, eine feste Frist besteht nicht. Voraussetzung ist der Nachweis des Sitzes im Freistaat Sachsen sowie die Einhaltung technischer Standards (Mindestdatenrate 80 kbit/s) und die Vorlage des ausgefüllten Antragsformulars sowie eines Verwendungsnachweises. Die SLM prüft eingereichte Unterlagen auf Vollständigkeit und Übereinstimmung mit den Förderrichtlinien. Durch die unkomplizierte Antragstellung und die kontinuierliche Fördermöglichkeit trägt dieses Programm dazu bei, dass lokale Hörfunkangebote in Sachsen nachhaltig gestärkt und zukunftsfähig weiterentwickelt werden.
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