Zuschuss

Skills and Talent Development

EU-Förderaufruf zur Weiterbildung und Qualifizierung audiovisueller Fachkräfte mit Fokus auf digitale Innovation, Green Transition und neue kreative Prozesse. Anträge bis 16.04.2026 möglich.

Kultur Medien

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
09.12. - 16.04.2026
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: EU
Förderquote: 100%

Förderziel

Das Programm zielt darauf ab, die Kompetenzen audiovisueller Fachkräfte in Europa zu stärken, indem es Aus- und Weiterbildungen in neuen kreativen Verfahren, digitalen Technologien entlang der Wertschöpfungskette, IP-Rechte-Management und nachhaltigen Produktionsmethoden fördert.

Förderfähige Ausgaben

  • Schulungen
  • Workshops
  • Beratungskosten
  • Reisekosten

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Existenzgründer/innen
  • Privatpersonen
  • Bildungseinrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Teilnahmeberechtigung für alle EU-Mitgliedstaaten

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Call-Dokument
  2. Antragsformular
  3. Lebensläufe der Teilnehmenden
  4. Finanzierungsplan

Bewertungskriterien

  • Qualität des Trainingskonzepts
  • Innovationspotenzial
  • Relevanz für die Zielgruppe

Beschreibung

Das EU-Programm fördert die Aus- und Weiterbildung audiovisueller Fachkräfte in allen 27 Mitgliedstaaten mit dem Ziel, kreative Potenziale zu entfalten und die digitale Transformation voranzutreiben. Im Fokus stehen neue Arbeitsweisen wie cross-disziplinäre Kollaborationen, innovative Erzählformen und der Einsatz modernster Technologien von Virtual Production bis datengetriebenem Marketing. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der grünen Transformation: Nachhaltige Produktionsmethoden, CO₂-Bilanzierung und umweltbewusstes IP-Rechte-Management sollen in Schulungen und Workshops vermittelt werden. Gefördert werden Filmschaffende, Post-Production-Expert:innen, Vermarktungs-Spezialist:innen, Spielentwickler:innen und Green Transition Consultant:innen, die ihre Kompetenzen entlang der Wertschöpfungskette erweitern möchten.

Anträge können Unternehmen, Existenzgründer:innen, Bildungseinrichtungen und Privatpersonen stellen, wobei die gesamte Fördersumme als Zuschuss (100 % Förderquote) zur Finanzierung von Trainings, Beratungskosten und notwendigen Reisekosten genutzt werden kann. Die Qualität des Trainingskonzepts, das Innovationspotenzial und die Relevanz für die Zielgruppe sind zentrale Bewertungskriterien. Voraussetzung ist die Teilnahmeberechtigung aus sämtlichen EU-Ländern. Zur Antragseinreichung werden das Call-Dokument, das Antragsformular, Lebensläufe der Teilnehmenden sowie ein Finanzierungsplan benötigt. Die Frist für die Einreichung endet am 16. April 2026 um 17:00 Uhr (Brüsseler Zeit), Beginn der Antragsfrist ist der 9. Dezember 2025. Professionelle Akteur:innen der audiovisuellen Branche erhalten so optimale Unterstützung, um in einem wettbewerbsintensiven Umfeld Zukunftskompetenzen aufzubauen.

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