SMK-ESF Plus Richtlinie Bildungspotenziale lebenslanges Lernen – D – Vorhaben für Kinder mit besonderen Lern- und Lebenserschwernissen
Förderung von Bildungsmaßnahmen für Kinder mit besonderen Lern- und Lebenserschwernissen in Sachsen.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel ist die Stärkung der Bildungspotenziale im Rahmen des lebenslangen Lernens für Kinder mit besonderen Lern- und Lebenserschwernissen in Sachsen.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten
- Sachmittel
- Pädagogische Maßnahmen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Baumaßnahmen
- Anschaffung von Grundstücken
Antragsberechtigt
- Bildungseinrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Einhaltung der Richtlinie SMK-ESF Plus Bildungspotenziale lebenslanges Lernen – D
- Nachweis der besonderen Lern- und Lebenserschwernisse
- Projektstandort in Sachsen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektantrag
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
- Nachweis besonderer Lernerschwernisse
Bewertungskriterien
- Relevanz für die Zielgruppe
- Qualität der pädagogischen Konzeption
- Wirtschaftlichkeit
Beschreibung
Die Richtlinie SMK-ESF Plus Bildungspotenziale lebenslanges Lernen – D fördert in Sachsen innovative Bildungsmaßnahmen für Kinder mit besonderen Lern- und Lebenserschwernissen. Ziel ist es, Potenziale dieser jungen Zielgruppe im Sinne eines ganzheitlichen, lebenslangen Lernens nachhaltig zu stärken. Träger:innen aus Bildungseinrichtungen, gemeinnützigen und öffentlichen Organisationen können hierfür Zuschüsse beantragen. Gefördert werden insbesondere Projekte, die auf pädagogische Maßnahmen, Personalkosten und sachliche Ausgaben abzielen und so eine individuelle und bedarfsgerechte Förderung ermöglichen. Die Einhaltung der Richtlinie sowie der Nachweis besonderer Lern- und Lebenserschwernisse am Projektstandort in Sachsen bilden dabei die grundlegenden Voraussetzungen für eine positive Zuwendungsentscheidung.
Die Auswahlkriterien orientieren sich an der Relevanz für die Zielgruppe, der Qualität der pädagogischen Konzeption und der Wirtschaftlichkeit des Vorhabens. Antragsberechtigte richten ihre Bewerbung mit Projektantrag, ausführlicher Projektbeschreibung, Finanzierungsplan sowie Nachweisen über besondere Lernerschwernisse an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus. Ausgenommen von der Förderung sind Baumaßnahmen und der Erwerb von Grundstücken. Das Programm bietet eine verlässliche finanzielle Unterstützung, um benachteiligten Kindern chancengerechte Bildungsangebote zu eröffnen und sie auf ihrem individuellen Lernweg zu begleiten. Mit dieser Initiative leistet der Freistaat Sachsen einen wichtigen Beitrag zur Inklusion, Chancengleichheit und Stärkung von Bildungsnetzwerken vor Ort.
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