Soforthilfe – Peter + Maria Kinscherff-Stiftung für Seniorenhilfe
Einmalige direkte Soforthilfe für bedürftige Senior:innen der Metropolregion Rhein-Neckar-Pfalz (i.d.R. bis 420 €) für Geräte, Möbel oder Nachzahlungen von Nebenkosten/Energiekosten.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Senior:innen in akuten finanziellen Notlagen durch Übernahme oder Erstattung von Kosten für Geräte, Möbel oder Nachzahlungen von Nebenkosten und Energiekosten.
Förderfähige Ausgaben
- Geräte
- Möbel
- Nebenkostennachzahlungen
- Energiekostennachzahlungen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Leistungen, die bereits staatlich bewilligt wurden
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Wohnsitz in der Metropolregion Rhein-Neckar-Pfalz (Rhein-Pfalz-Kreis, Bad Dürkheim, Speyer, Frankenthal, Neustadt a.d. Weinstraße)
- Einzelpersonen mit weniger als 800 € bzw. Gemeinschaften mit weniger als 1.400 € verfügbar nach Abzug von Miete und Nebenkosten
- kein gleichzeitiger Bezug entsprechender staatlicher Leistungen
- nur einmalige Beantragung innerhalb von 12 Monaten
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Kostenvoranschlag
- Rechnungsbelege
- Einkommensnachweise
Bewertungskriterien
- Bedürftigkeit (Einkommensgrenzen)
- Wohnort in der Metropolregion Rhein-Neckar-Pfalz
- Dringlichkeit der Hilfe
Beschreibung
Die Peter + Maria Kinscherff-Stiftung für Seniorenhilfe in Rheinland-Pfalz gewährt einmalige Soforthilfe in Höhe von bis zu 420 € für Senior:innen, die sich in akuter finanzieller Notlage befinden. Gefördert werden Kosten für Haushaltsgeräte, Möbel sowie Nachzahlungen von Nebenkosten und Energiekosten, sofern hierfür keine staatlichen Leistungen bewilligt wurden. Antragsberechtigt sind Einzelpersonen mit einem verfügbaren Einkommen unter 800 € bzw. Wohngemeinschaften unter 1.400 € nach Abzug von Miete und Nebenkosten und wohnhaft im Rhein-Pfalz-Kreis, Bad Dürkheim, Speyer, Frankenthal oder Neustadt an der Weinstraße. Eine Förderung ist nur einmal innerhalb von zwölf Monaten möglich, erfolgt zu 100 % und wird als Zuschuss gewährt. Die kontinuierliche Vergabe von Zuwendungen ermöglicht es, flexibel auf die Dringlichkeit einzelner Fälle zu reagieren.
Für die Beantragung sind das ausgefüllte Antragsformular, ein Kostenvoranschlag bzw. Rechnungsbelege sowie aktuelle Einkommensnachweise einzureichen. Im Rahmen des internen Prüfprozesses werden Bedürftigkeit, Wohnort und Dringlichkeit bewertet; eine schriftliche Bewilligung schließt den Vorgang ab. Durch die unkomplizierte Antragstellung können Senior:innen in der Metropolregion Rhein-Neckar-Pfalz schnell Entlastung erfahren. Interessierte erhalten alle notwendigen Unterlagen auf der Webseite der Stiftung und können Anträge jederzeit einreichen, um eine rasche Hilfe bei finanziellen Engpässen zu sichern.
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