Solidarisches Zusammenleben der Generationen
Förderung von Maßnahmen zur bedarfsgerechten Infrastruktur für Familien und Stärkung des generationsübergreifenden Zusammenlebens in Thüringen. Anträge bis 15.11. für das Folgejahr möglich.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung Thüringer Landkreise und kreisfreie Städte bei der Sicherung und Entwicklung einer bedarfsgerechten, öffentlich verantworteten Infrastruktur für Familien und Stärkung des solidarischen Zusammenlebens der Generationen.
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antragstellung durch Thüringer Landkreise und kreisfreie Städte
- Vorlage eines maximal 5 Jahre alten Plans mit Bestands- und Bedarfsanalyse und abgeleiteten Projekten
- Gewährleistung der Trägerpluralität und Vorrang freier Träger bei der Projektwahl
- Beachtung fachlicher Empfehlungen und Qualitätsstandards des zuständigen Ministeriums bzw. des Landesjugendhilfeausschusses
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Integrierter, fachspezifischer Plan (max. 5 Jahre alt)
Bewertungskriterien
- Bevölkerungszahl
- Intergenerationaler Verantwortung (Abhängigenquotient)
- Armut – Mindestsicherung
- Inverse Bevölkerungsdichte
Beschreibung
Das Förderprogramm Solidarisches Zusammenleben der Generationen des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie unterstützt öffentliche Kommunalverwaltungen bei der bedarfsgerechten Planung und Weiterentwicklung familienbezogener Infrastruktur sowie generationenübergreifender Angebote in Thüringen. Antragsberechtigt sind Thüringer Landkreise und kreisfreie Städte, die lokale Konzepte für eine nachhaltige Verantwortung füreinander entwickeln möchten. Ziel ist die Förderung von Projekten in Bereichen wie Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Mobilität, Beratung, Bildung im familiären Umfeld, Wohnumfeld und Dialog der Generationen. Die Mittel werden als Zuschuss gewährt und basieren auf einer landesweiten Datenanalyse, um passgenaue Lösungen für die jeweiligen regionalen Bedarfe zu realisieren. Das Landesprogramm bündelt jährlich mindestens 15,92 Mio. Euro und ermöglicht eine eigenständige kommunale Steuerung der Familienpolitik vor Ort.
Für die Zuwendung ist ein integrierter, fachspezifischer Plan erforderlich, der nicht älter als fünf Jahre ist und sowohl Bestands- als auch Bedarfsanalysen enthält. Die Gewährleistung von Trägerpluralität sowie der Vorrang freier Träger bei der Projektumsetzung ist nachzuweisen, ebenso die Beachtung fachlicher Empfehlungen und Qualitätsstandards des zuständigen Ministeriums bzw. des Landesjugendhilfeausschusses. Die Entscheidung über die Zuwendungshöhe orientiert sich an Kriterien wie Bevölkerungszahl, intergenerationaler Verantwortung – Abhängigenquotient, Armut/Mindestsicherung und inverser Bevölkerungsdichte. Anträge sind jährlich bis zum 15.11. für das Folgejahr einzureichen. Begleitende Dokumente umfassen den aktuellen Plan; eine fristgerechte, vollständige Einreichung sichert die Berücksichtigung im Förderverfahren.