Sonderförderungen Umwelt Steiermark
Förderungen zur Umsetzung des Luftreinhalteprogrammes Steiermark und des Aktionsplans 2019–2021 für die Klima- und Energiestrategie durch technische, planerische und informationelle Maßnahmen in der Steiermark. Anträge laufend möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Finanzielle Unterstützung von Maßnahmen zur Erreichung der Ziele des Luftreinhalteprogrammes Steiermark und des Aktionsplans 2019-2021 für die Klima- und Energiestrategie durch Investitionen, Beratung, Machbarkeitsstudien, Schulungen und Öffentlichkeitsarbeit.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionskosten für Emissionsminderungsmaßnahmen
- Beratungskosten
- Machbarkeitsstudien
- Schulungs- und Informationsmaterial
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Wohnsitz oder Sitz in der Steiermark
- Nachweis der vorgesehenen Maßnahme und Emissionsreduktion
- Einhaltung der technischen Richtlinien und Vorgaben der jeweiligen Maßnahme
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Wirtschaftlichkeitsnachweis
- Nachweis der Berechtigung
- Messdaten oder technische Gutachten
Bewertungskriterien
- Nachhaltigkeitsaspekte
- Potenzial zur Emissionsminderung
- Wirtschaftlichkeit
- Innovationsgehalt
Beschreibung
Die Sonderförderungen Umwelt Steiermark ermöglichen eine kontinuierliche Förderung technischer, planerischer und informationeller Maßnahmen zur Umsetzung des Luftreinhalteprogrammes Steiermark sowie des Aktionsplans 2019–2021 der Klima- und Energiestrategie. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen ebenso wie Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und gemeinnützige Organisationen mit Sitz oder Wohnsitz in der Steiermark. Gefördert werden Vorhaben in den Themenfeldern Umwelt-/Naturschutz, Klimaschutz sowie Energieeffizienz und Erneuerbare Energien. Die Förderart erfolgt als Zuschuss, Anträge können jederzeit eingereicht werden. Ziel ist es, in der gesamten Region emissionsarme Strukturen zu etablieren, nachhaltige Energieeinsparungen zu realisieren und den Anteil erneuerbarer Energieträger zu erhöhen.
Gefördert werden Investitionskosten für Emissionsminderungsmaßnahmen, Beratungskosten, Machbarkeitsstudien sowie Schulungs- und Informationsmaterial. Voraussetzung ist der Nachweis der geplanten Maßnahme und der erwarteten Emissionsreduktion sowie die Einhaltung technischer Richtlinien. Bewertet werden insbesondere Nachhaltigkeitsaspekte, Potenzial zur Emissionsminderung, Wirtschaftlichkeit und Innovationsgehalt. Für die Antragstellung sind eine aussagekräftige Projektbeschreibung, ein Wirtschaftlichkeitsnachweis sowie Nachweise der Berechtigung und technische Gutachten oder Messdaten vorzulegen. Durch diese Sonderförderungen werden Kommunen und kommunale Einrichtungen, kleine und mittlere Unternehmen, landwirtschaftliche Betriebe, Bildungseinrichtungen sowie Privatpersonen dabei unterstützt, ambitionierte Klimaziele zu erreichen, die Luftqualität zu verbessern und langfristig zur Energiewende in der Steiermark beizutragen.
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