Zuschuss

Sonderförderungsprogramm für den Bezirk Landeck

Das Sonderförderungsprogramm des Landes Tirol unterstützt Projekte im Bezirk Landeck zur nachhaltigen Regionalentwicklung in den Bereichen Tourismus, Umwelt, Universitätsstandort und regionale Kooperation. Laufzeit: 01.01.2025–30.06.2034. Elektronische Anträge vor Projektbeginn via Webformular.

Energieeffizienz & Erneuerbare Energien Umwelt-/Naturschutz Wissenschaft Infrastruktur Regionalförderung Unternehmensfinanzierung Beratung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01. - 30.06.2034
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Tirol
Unternehmensgröße: Kleine und mittlere Unternehmen
Förderquote: 5% - 90%

Förderziel

Das Sonderförderungsprogramm des Landes Tirol soll die wirtschaftliche Entwicklung des Bezirks Landeck fördern, Impulse für eine nachhaltige Regionalentwicklung geben, der Bevölkerungsabnahme und dem Rückgang der Erwerbsquoten entgegenwirken sowie Investitionen in nachhaltigen Tourismus, energiebezogene Umweltvorhaben und die Stärkung des Universitätsstandortes Landeck auslösen.

Förderfähige Ausgaben

  • Investitionskosten
  • Personalkosten
  • Sach- und Materialkosten
  • Planungs- und Projektentwicklungskosten
  • Gutachten- und Analysenkosten
  • Mehr anzeigen

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Gebrauchte Anlagegüter
  • Ersatzinvestitionen und Instandhaltung
  • Privat genutzte Räume
  • Ankauf von Fahrzeugen
  • Finanzierungsmodelle zur späteren Parifizierung

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Genossenschaften
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Projektort im Bezirk Landeck
  • Antrag elektronische Einreichung vor Projektbeginn
  • Subsidiaritätsprinzip zu bestehenden Förderungen
  • Trägerschaft rechtlich befugt und fachlich geeignet
  • Beachtung landes-, bundes- und EU-rechtlicher Vorgaben

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Angaben über das antragstellende Unternehmen und betriebliche Entwicklung der letzten Jahre
  2. Projektbeschreibung und erwartete betriebs-/regionalwirtschaftliche Auswirkungen
  3. Detaillierte Kostenaufstellung
  4. Finanzierungszusage kreditgewährender Institute
  5. Kopien und Genehmigungen anderer Förderungsanträge
  6. Jahresabschlüsse der letzten beiden Geschäftsjahre oder Vorschaurechnung
  7. Auflistung jährlicher Zins- und Tilgungsverpflichtungen
  8. Behördliche Bewilligungen und Genehmigungen
  9. Planunterlagen
  10. Zertifikate für Nachhaltigkeitsbonus

Bewertungskriterien

  • Regionalbezogenheit und Impulswirkung
  • Nachhaltigkeitsaspekte
  • Innovationsgehalt
  • Wirtschaftliche und soziale Wirksamkeit
  • Finanzierungsstruktur und Subsidiarität

Beschreibung

Das Sonderförderungsinstrument des Landes Tirol unterstützt im Zeitraum von 01.01.2025 bis 30.06.2034 nachhaltige Projekte im Bezirk Landeck mit dem Ziel, die regionale Wirtschaftskraft zu stärken und dem demografischen Wandel entgegenzuwirken. Im Fokus stehen Investitionen in umweltorientierte Energieeffizienzvorhaben, die Attraktivierung eines nachhaltigen Tourismus- und Freizeitangebots sowie die infrastrukturelle Aufwertung des Universitätsstandortes. Gefördert werden über nicht rückzahlbare Zuschüsse Impulse in den Aktionsfeldern Tourismus, Umwelt- und Klimaschutz, Forschung & Innovation, Infrastruktur und ländliche Entwicklung. Die Förderquoten reichen je nach Maßnahme von 5 % bis maximal 90 % der anerkannten Ausgaben. Elektronische Anträge sind vor Projektbeginn via Webformular einzureichen, um die Fördervoraussetzungen, darunter Subsidiarität zu bestehenden Programmen und die Einhaltung landes-, bundes- und EU-rechtlicher Vorgaben, zu erfüllen.

Interessierte Privatpersonen, kleine und mittlere Unternehmen, Genossenschaften, Vereine sowie öffentliche Einrichtungen im Bezirk Landeck können förderfähige Ausgaben für Investitionen, Personalkosten, Sach- und Materialeinsatz, Planungs-, Gutachten- und Zertifizierungskosten geltend machen. Nicht unterstützt werden Gebrauchtgüter, Instandhaltungsmaßnahmen, privat genutzte Räume, Fahrzeugankäufe oder Finanzierungsmodelle zur späteren Parifizierung. Eine transparente Finanzierungsstruktur, Regionalbezug, Innovationsgehalt, Nachhaltigkeitsaspekte und soziale Wirksamkeit bilden die zentralen Bewertungskriterien. Für die Antragstellung sind Angaben zur Unternehmensentwicklung, eine detaillierte Projektbeschreibung mit Kostenaufstellung, Finanzierungszusage kreditgebender Institute, Nachweise anderer Förderanträge, Jahresabschlüsse, behördliche Genehmigungen, Planunterlagen und erforderliche Nachhaltigkeitszertifikate bereitzustellen.

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