Zuschuss

Sonderförderungsprogramm für den Planungsverband 12 "Pitztal"

Das Sonderförderungsprogramm des Landes Tirol unterstützt Maßnahmen zur wirtschaftlichen und regionalen Entwicklung im Planungsverband 12 Pitztal. Anträge bis 30.06.2027 möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.03. - 30.06.2027
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Tirol
Projektstart ab: 01.01.2018

Förderziel

Das Land Tirol gewährt zur Erleichterung der Finanzierung von Maßnahmen, die zur weiteren wirtschaftlichen Entwicklung des Pitztals beitragen. Das Programm soll für die dort lebende Bevölkerung eine nachhaltige Regionalentwicklung sichern.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Genossenschaften
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Ansässigkeit im Planungsverband 12 "Pitztal" (Arzl im Pitztal, Jerzens, St. Leonhard im Pitztal, Wenns)
  • Projektausrichtung nach den Aktionsfeldern des Regionalwirtschaftlichen Programms
  • Keine ausreichende Förderung durch bestehende Landes-, Bundes- oder EU-Programme

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular (allgemein)
  2. Antragsformular (Privatvermieter)
  3. Bestätigung der Gemeinde über den Umfang der Vermietung

Beschreibung

Das Sonderförderungsprogramm für den Planungsverband 12 „Pitztal“ fördert mit einem Gesamtvolumen von € 10 Mio. nachhaltige Maßnahmen, die die wirtschaftliche Dynamik und die Lebensqualität in Arzl im Pitztal, Jerzens, St. Leonhard im Pitztal und Wenns stärken. Privathaushalte, Unternehmen, Genossenschaften, Vereine und öffentliche Einrichtungen sind zur Einreichung aufgefordert, sofern geplante Vorhaben nicht bereits durch Landes-, Bundes- oder EU-Programme abgedeckt sind. Im Fokus steht die Destinationsentwicklung – von Erlebnis- und Freizeitinfrastruktur bis hin zu Markenintegration – ebenso wie die Steigerung der Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit von Betrieben im Tourismus sowie der Ausbau klein- und mittelständischer Nicht-Tourismusunternehmen. Ergänzt wird das Portfolio durch Initiativen zur Attraktivierung des Lebensraums, digitale Infrastrukturprojekte unter dem Motto „Digitale Region Pitztal“ sowie programmkonforme Einzelmaßnahmen.

Ab dem 1. März 2024 bis zum 30. Juni 2027 können Projektanträge gestellt werden, sofern das Vorhaben ab dem 1. Jänner 2018 begonnen wurde und der Antragsstellende im Fördergebiet ansässig ist. Als Entscheidungsgrundlagen dienen die Aktionsfelder des Regionalwirtschaftlichen Programms Pitztal sowie die Richtlinien des Sonderförderungsprogramms. Zur Einreichung werden das allgemeine Antragsformular, ein gesondertes Formular für Privatvermietende sowie eine Bestätigung der Gemeinde über den Umfang der Vermietung benötigt. Mit dieser Förderung unterstützt das Land Tirol zielgerichtet jene Projekte, die Beitrag und Mehrwert für die regionale Entwicklung leisten und eine langfristig tragfähige Perspektive für die Bevölkerung schaffen.

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