Zuschuss

Sonderfonds Kultur und Sport Celle der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Celle-Gifhorn-Wolfsburg

Förderung gemeinnütziger Sportvereine und kultureller Einrichtungen in der Region Celle. Anträge per E-Mail mit ausgefülltem Förderantrag und Freistellungsbescheid einreichen; Frist laut Förderrichtlinie.

Kultur Sport

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Niedersachsen
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung gemeinnütziger Sport- und Kulturprojekte in der Region Celle zur nachhaltigen Stärkung des kulturellen und sportlichen Engagements vor Ort.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Vorstand eines gemeinnützigen Sportvereins oder Geschäftsführung einer gemeinnützigen kulturellen Einrichtung
  • Projekt mit Bezug zur Region Celle
  • Angabe von Projektzeitraum und Zielen
  • Vollständiger Kosten- und Finanzierungsplan
  • Nachweis der Förderwürdigkeit
  • Mehr anzeigen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Ausgefüllter Förderantrag (PDF)
  2. Aktueller steuerlicher Freistellungsbescheid
  3. Förderrichtlinie (PDF)

Bewertungskriterien

  • Nachhaltige Wirkung in der Region Celle
  • Übereinstimmung mit Förderschwerpunkten Kultur und Sport
  • Vollständigkeit und Plausibilität des Finanzierungsplans
  • Angemessener Eigenanteil
  • Förderwürdigkeit und Mehrwert des Projekts

Beschreibung

Sonderfonds Kultur und Sport Celle richtet sein Augenmerk auf gemeinnützige Sportvereine und kulturelle Einrichtungen in der Region Celle (Niedersachsen). Das Programm verfolgt das Ziel, lokale Projekte in den Bereichen Kultur und Sport nachhaltig zu stärken und so das kulturelle wie sportliche Engagement vor Ort zu fördern. Antragsberechtigt sind Vorstände gemeinnütziger Sportvereine sowie Geschäftsführungen kultureller Einrichtungen mit Sitz und Projektbezug in der Region. Einreichungen erfolgen per E-Mail inklusive ausgefülltem Förderantrag (PDF) und aktuellem Freistellungsbescheid. Voraussetzung ist ein schlüssiger Kosten- und Finanzierungsplan, in dem Eigenanteile ausgewiesen und bereits gestellte Anträge bei anderen Fördergebern benannt werden. Die Förderkriterien legen besonderes Gewicht auf die nachhaltige Wirkung in Celle, die Plausibilität des Finanzierungsplans sowie den nachgewiesenen Mehrwert der beantragten Maßnahmen.

Die Vergabe der Zuschüsse erfolgt gestaffelt über einen Förderausschuss, der eingegangene Anträge nach der Abgabefrist (vgl. Förderrichtlinie) prüft und Empfehlungen ausspricht. Ein positives Votum wird anschließend dem Stiftungsvorstand zur Entscheidung vorgelegt. Bewertet werden neben der Übereinstimmung mit den Förderschwerpunkten auch der vorgesehenen Eigenanteil und die Vollständigkeit der Unterlagen. Für eine Antragstellung sind neben dem Förderantrag (PDF) und dem Freistellungsbescheid die Förderrichtlinie (PDF) als Orientierungshilfe sowie ein Nachweis der Förderwürdigkeit einzureichen. Durch diesen strukturierten Ablauf sichert der Sonderfonds eine transparente Auswahl und eine zielgerichtete Förderung kultureller und sportlicher Projekte in der Region Celle.

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