Zuschuss

Sondermaßnahmen für Beschäftigungs- und Ausbildungsprojekte

Förderungsbeiträge für Projekte, Arbeitsplätze und andere Beschäftigungsprogramme sowie für Informations- und Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit Beschäftigungsmaßnahmen in Burgenland. Anträge können jederzeit gestellt werden.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2014
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Burgenland

Förderziel

Förderungsbeiträge für Projekte, Arbeitsplätze und andere Beschäftigungsprogramme sowie für Informations- und Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit Beschäftigungsmaßnahmen.

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Förderantrag mit detaillierter Projektbeschreibung
  • Burgenlandbezug

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Förderantrag

Beschreibung

Im Burgenland fördert die Maßnahme Sondermaßnahmen für Beschäftigungs- und Ausbildungsprojekte gezielt arbeitsmarktbezogene Initiativen. Als Zuschussförderung unterstützt sie gemeinnützige Vereine, Interessenverbände und Unternehmen bei der Schaffung von Arbeitsplätzen, der Durchführung von Aus- und Weiterbildungsprogrammen sowie begleitender Informations- und Öffentlichkeitsarbeit. Die Förderbereiche erstrecken sich über Arbeit, Aus- & Weiterbildung und Arbeit & Soziales und ermöglichen durch fortlaufende Einreichungsfristen eine jederzeitige Beantragung. Ziel ist es, regionale Beschäftigungschancen zu verbessern und benachteiligten Gruppen den Einstieg in den Arbeitsmarkt zu erleichtern.

Für die Antragstellung sind ein ausführlicher Projektantrag mit detaillierter Beschreibung und ein eindeutiger Burgenlandbezug Voraussetzung. Der Förderantrag wird beim Amt der Burgenländischen Landesregierung eingereicht, das als zentrale Verwaltungsbehörde für Bewilligung und Abwicklung zuständig ist. Wesentliche Unterlage ist der ausgefüllte Antrag; nach Bewilligung sind Originalbelege wie Rechnungen und Zahlungsbestätigungen vorzulegen, um die zweckentsprechende Mittelverwendung nachzuweisen. Seit dem 01.01.2014 besteht eine unbegrenzte Antragsmöglichkeit. Unternehmen und Vereine können so kontinuierlich Förderbeiträge abrufen, um nachhaltige Beschäftigungsprogramme umzusetzen und die Öffentlichkeitsarbeit zu stärken.

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