Sonderprogramm des Landes Rheinland-Pfalz
Das Sonderprogramm des Landes Rheinland-Pfalz fördert Neubau, Umbau, Erweiterung und Sanierung vereinseigener Sportanlagen mit einem Zuschuss von 40 % in Rheinland-Pfalz. Anträge sind jährlich bis zum 30.09. möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Neubau, Umbau, Erweiterung oder Sanierung vereinseigener Sportanlagen in Rheinland-Pfalz zur Verbesserung der Sportinfrastruktur.
Förderfähige Ausgaben
- nachgewiesene Baukosten
- unentgeltliche Arbeitsleistungen (max. 30 % der zuschussfähigen Gesamtaufwendungen)
Nicht förderfähige Ausgaben
- Förderung kommunaler Sportanlagen
- unbezahlte Rechnungen
- Maßnahme bereits in den letzten 25 Jahren aus Landesmitteln gefördert
- äußere Erschließungskosten
- Grunderwerb
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Vereinsstatus
- Gesamtvolumen 10.500–100.000 €
- Beachtung der "Allg. Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung"
- Beachtung der "Verwaltungsvorschrift Sportanlagen-Förderung"
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Gemeinnützigkeitsbescheinigung
- Grundbuchauszug oder Pachtvertrag
- Grundrisspläne
- Kostenvoranschläge
- Baubeschreibung
- Stellungnahme des Sportkreisvorsitzenden
Beschreibung
Das Sonderprogramm des Landes Rheinland-Pfalz fördert gemeinnützige Interessensverbände und Vereine des Sport-, Bauten- und Denkmalschutz- sowie Infrastruktur- und Städtebaus im Bereich vereinseigener Sportanlagen. Neubau, Umbau, Erweiterung und Sanierung werden mit einem Zuschuss von 40 Prozent der nachgewiesenen Baukosten unterstützt, maximal bis zu 40.000 Euro pro Projekt. Gefördert werden Projekte mit einem Gesamtvolumen von 10.500 bis 100.000 Euro, wobei auch langfristig gepachtete Sportanlagen zulässig sind. Unentgeltliche Eigenleistungen bis zu 30 Prozent der förderfähigen Aufwendungen können angerechnet werden. Ausgeschlossen bleiben kommunale Sportanlagen, Grundstückserwerb, äußere Erschließungskosten, unbezahlte Rechnungen und Maßnahmen, die innerhalb der letzten 25 Jahre bereits mit Landesmitteln unterstützt wurden. Der Förderzeitraum beträgt 18 Monate ab Bewilligungseingang.
Förderberechtigt sind ausschließlich gemeinnützige Vereine sowie Interessenverbände mit Sitz in Rheinland-Pfalz, die einen eingetragenen Vereinsstatus nachweisen können. Ein vollständiger Antrag samt Nachweisen muss jährlich bis zum 30. September bei dem zuständigen regionalen Sportbund eingereicht werden; eine später eingehende Bewerbung wird auf einer Warteliste berücksichtigt, falls Restmittel zur Verfügung stehen. Erforderliche Dokumente umfassen unter anderem die Gemeinnützigkeitsbescheinigung, Grundbuchauszug oder Pachtvertrag, detaillierte Grundrisspläne, Kostenvoranschläge, eine ausführliche Baubeschreibung sowie eine Stellungnahme des örtlichen Sportkreisvorsitzenden. Die Antragstellung setzt die Beachtung der „Allg. Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung“ sowie der „Verwaltungsvorschrift Sportanlagen-Förderung“ voraus. Nach positiver Prüfung durch den regionalen Sportbund und den Landessportbund Rheinland-Pfalz erfolgt die Vertragsversendung, und nach Unterzeichnung wird die Bewilligung wirksam.