Sonderprogramm „Energieeffizienz in Unternehmen“
KMU im ländlichen Raum Bayerns können Zuschüsse für Investitionen zur deutlichen Senkung des Endenergieverbrauchs ihrer Gebäude und technischen Anlagen erhalten.
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Förderkriterien
Förderziel
Der Freistaat Bayern unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz im ländlichen Raum bei Investitionen, die den Endenergieverbrauch in ihren Betriebseinrichtungen deutlich senken, etwa durch technische Anlagen, Gebäudesanierungen oder Neubauten mit hoher Energieeffizienz.
Förderfähige Ausgaben
- Technische Anlagen einschließlich Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik
- Gebäudesanierung von Heizungs-, Kälte- und Lüftungsanlagen
- Neubau energieeffizienter Gebäude
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- KMU-Definition der EU
- Sitz im ländlichen Raum Bayerns oder in EFRE-Schwerpunktgebieten
- Nachweis einer Mindesteinsparung des Endenergieverbrauchs (z.B. ≥15 % bei technischen Anlagen)
- Bestätigung der Einsparungen durch fachkundige Dritte
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Energieeffizienzbestätigung eines fachkundigen Dritten
- Finanzierungsbestätigung der Hausbank
Bewertungskriterien
- Höhe der Endenergieeinsparung
- Technischer Innovationsgrad
- Erfüllung der Mindestinvestitionsgrenzen
Beschreibung
Das Sonderprogramm „Energieeffizienz in Unternehmen“ fördert gezielt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im ländlichen Raum Bayerns. Durch einen Zuschuss in Höhe von 20–45 % der förderfähigen Investitionskosten werden energieeffiziente Modernisierungen, Sanierungen sowie Neubauten unterstützt. Anträge können für technische Anlagen – etwa Heizungs-, Kälte- und Raumlufttechnik –, für die Gebäudesanierung inklusive zugehörender Anlagen und für energieoptimierte Neubauten gestellt werden. Ziel ist die deutliche Reduktion des Endenergieverbrauchs sowohl in bestehenden Betriebsgebäuden als auch in neuen, hoch energieeffizienten Objekten. Das Programm trägt damit zum Klimaschutz, zur Senkung von Betriebskosten und zur Stärkung der regionalen Wirtschaftskraft bei.
Förderberechtigung besteht für KMU nach EU-Definition mit Sitz im ländlichen Raum oder in EFRE-Schwerpunktgebieten Bayerns. Voraussetzung ist eine Mindestenergieeinsparung (z. B. ≥ 15 % bei technischen Anlagen oder Unterschreitung des Jahresendenergiebedarfs gemäß GEG um ≥ 12,5 % bis ≥ 20 % bei Neubau bzw. Sanierung) und deren Bestätigung durch eine fachkundige Drittperson. Förderfähige Ausgaben umfassen Anschaffung, Herstellung und Installation der geplanten Wirtschaftsgüter. Anhand der Bewertungskriterien „Höhe der Endenergieeinsparung“, „technischer Innovationsgrad“ und „Erfüllung der Mindestinvestitionsgrenzen“ wird die Antragseingruppierung vorgenommen. Anträge sind vor Maßnahmeneröffnung bei der zuständigen Bezirksregierung einzureichen. Notwendige Unterlagen sind eine Projektbeschreibung, die Energieeffizienzbestätigung durch Dritte sowie eine Finanzierungsbestätigung der Hausbank. Das Programm wird durch das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie verwaltet und leistet einen Beitrag zur nachhaltigen Transformation der bayerischen Wirtschaft.