Sonderprogramm „Tourismusland Bayern – barrierefreie Gastlichkeit“
Bayerisches Sonderprogramm zur Förderung barrierefreier Investitionen in kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Hotellerie und Gastronomie: Zuschüsse bis zu 20 % (in C-Gebieten bis zu 30 %); Mindestinvestition 30.000 €.
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Förderkriterien
Förderziel
Der Freistaat Bayern unterstützt kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Hotellerie und Gastronomie bei nachhaltigen Investitionen in die Barrierefreiheit, um den familienorientierten und barrierefreien Tourismus in Bayern als Qualitäts- und Komfortmerkmal zu stärken.
Förderfähige Ausgaben
- Maßnahmen für Rollstuhlfahrer und Menschen mit Gehbehinderung
- Maßnahmen für Menschen mit Hörbehinderung
- Maßnahmen für Menschen mit Sehbehinderung
- Maßnahmen für Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- KMU der gewerblichen Hotellerie und Gastronomie gemäß EU-Definition
- Investitionen müssen der Barrierefreiheit dienen
- Privatvermieter ausgeschlossen
- Antrag vor Beginn des Vorhabens einzureichen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Infoblatt zum Sonderprogramm
- BRF-Antrag bei Beteiligung eines Unternehmens
- Finanzierungsbestätigung der Hausbank
- KMU-Erklärung
Beschreibung
Sonderprogramm „Tourismusland Bayern – barrierefreie Gastlichkeit“ unterstützt kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Hotellerie und Gastronomie in ganz Bayern bei nachhaltigen Investitionen in die Barrierefreiheit. Ziel ist es, den familienorientierten und barrierefreien Tourismus als Qualitätsmerkmal zu stärken. Gefördert werden Maßnahmen für Rollstuhlfahrer:innen, Menschen mit Geh-, Seh- oder Hörbehinderung sowie kognitiven Beeinträchtigungen, zum Beispiel stufenlose Zugänge, taktile Leitsysteme, induktive Höranlagen oder Piktogramm-Beschilderungen. Das Programm gewährt einen Zuschuss bis zu 20 % der förderfähigen Kosten (in C-Gebieten bis zu 30 %) für kleine Unternehmen und bis zu 10 % (in C-Gebieten bis zu 20 %) für mittlere Unternehmen. Die Mindestinvestitionssumme beträgt 30.000 €.
Antragsberechtigt sind EU-definierte KMU der gewerblichen Hotellerie und Gastronomie; Privatvermieter sind ausgeschlossen. Voraussetzung ist die Einreichung vor Beginn der Maßnahmen bei der zuständigen Bezirksregierung. Für die Antragstellung werden unter anderem das Informationsblatt zum Sonderprogramm, der BRF-Antrag, eine Finanzierungsbestätigung der Hausbank sowie eine KMU-Erklärung benötigt. Beratungsgespräche bei den Bezirksregierungen werden empfohlen, um eine reibungslose Abwicklung zu gewährleisten. Durch die Förderung können Unternehmen ihre Wettbewerbsfähigkeit steigern und barrierefreie Gastlichkeit als Komfortmerkmal etablieren – ein wichtiger Schritt für ein inklusives Tourismusangebot in Bayern.