Sonderprogramm zur Gewährung von Zuwendungen zur Instandsetzung von Wohnraum für benachteiligte Haushalte
Wenn Sie leerstehende Miet- oder Genossenschaftswohnungen für benachteiligte Haushalte herrichten wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Eigentümer bei der Instandsetzung von leerstehenden Miet- oder Genossenschaftswohnungen zur Bereitstellung von Wohnraum für wohnungssuchende, benachteiligte Haushalte. Ziel ist es, dauerhaft nutzbaren Wohnraum zu schaffen, wobei bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben als Zuschuss gewährt werden.
Förderfähige Ausgaben
- Instandsetzungsmaßnahmen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Maßnahmen im Rahmen eines regulären Mieterwechsels
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Privatpersonen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Eigentümer oder Erbbauberechtigte von mit Miet- oder Genossenschaftswohnungen bebauten Grundstücken in Mecklenburg-Vorpommern
- Erforderliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit
- Bestätigung der Belegenheitsgemeinde, dass ein Bedarf besteht
- Einhaltung der technischen Mindestvoraussetzungen (DIN-Vorschriften)
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Fördergrundsätze
- Merkblatt
- Antragsformular
- Bestätigung der Belegenheitsgemeinde
Beschreibung
Das Sonderprogramm der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Eigentümer:innen und Erbbauberechtigte bei der Instandsetzung leerstehender Miet- und Genossenschaftswohnungen, um dauerhaften Wohnraum für wohnungssuchende, benachteiligte Haushalte sowie Asyl- und Schutzsuchende bereitzustellen. Die Maßnahme richtet sich an Akteur:innen aus unterschiedlichen Bereichen wie öffentliche Einrichtungen, Privatpersonen und Unternehmen. Mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss, der bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben – maximal 5.000 € je Wohnung – betragen kann, erhalten Antragsteller:innen finanzielle Unterstützung zur wirtschaftlich vertretbaren Sanierung ihres Wohnraums. Dabei wird sichergestellt, dass die technischen Mindestvoraussetzungen, beispielsweise gemäß den DIN-Normen, eingehalten werden, um eine dauerhafte Wohnzwecknutzung zu garantieren.
Fördervoraussetzung für die Inanspruchnahme der Zuschüsse ist, dass der Antrag vor Beginn der baulichen Maßnahmen eingereicht wird und die Belegenheitsgemeinde den bestehenden Wohnraumbedarf bestätigt. Die Fördermittel sollen insbesondere dazu beitragen, Leerstände zu beseitigen und so neuen, sozial ausgewählten Zielgruppen eine adäquate Wohnsituation zu ermöglichen. Im Rahmen des Programms wird besonderen Wert auf eine ordnungsgemäße Verwaltung und wirtschaftliche Durchführung der Instandsetzungsmaßnahmen gelegt. Zusätzlich zur baulichen Fachkompetenz im Wohnungsbau fördert das Programm auch den Städtebau und die Modernisierung der Infrastruktur, wodurch positive Impulse für das gesamte Wohnumfeld gesetzt werden.
Die Bewilligungsstelle, organisiert durch das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern, überprüft im Rahmen eines ordnungsgemäßen Antragsverfahrens, ob alle Voraussetzungen für die Förderung erfüllt sind. Neben einem detaillierten Ausgaben- und Finanzierungsplan sowie weiteren erforderlichen Unterlagen, wie dem Bestätigungsformular der Belegenheitsgemeinde, müssen Eigentümer:innen die erforderliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit belegen. Das Programm trägt somit zur sozialen Erneuerung und Modernisierung des Wohnraums in der Region bei, was langfristig nicht nur Wohnqualität, sondern auch das städtische Miteinander fördert. Durch den zielgerichteten Einsatz der Fördermittel lässt sich ein nachhaltiger Beitrag zur Lösung der Wohnraumversorgung leisten – ein Gewinn für betroffene Haushalte und das gesamte Gemeinwesen.