Zuschuss

Sonderwochengeld

Erhöhtes Krankengeld für Frauen im Mutterschutz: Gewährung acht Wochen vor bis acht (bzw. zwölf) Wochen nach der Geburt. Rückwirkende Anträge möglich bis 30.06.2025.

Soziales Gesundheit Frauenförderung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.09.2022
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Österreich (bundesweit)
Förderquote: 100%

Förderziel

Sicherung des Einkommens von Frauen während des Mutterschutzes durch Zahlung eines Sonderwochengeldes in Höhe des erhöhten Krankengeldes.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Kein Anspruch auf Wochengeld, jedoch bestünde ein solcher Anspruch ohne Karenz

Beschreibung

Das Sonderwochengeld stellt eine gezielte finanzielle Unterstützung für Frauen im Mutterschutz dar, die keinen regulären Anspruch auf Wochengeld haben, jedoch bei Wegfall der Karenz Anspruch auf diese Leistung erhielten. Gewährt wird ein Zuschuss in Höhe des erhöhten Krankengeldes, dessen Bemessungsgrundlage der zuletzt erzielte Arbeitsverdienst vor Eintritt des Entgeltanspruchs ist und gegebenenfalls valorisiert wird. Grundsätzlich deckt das Sonderwochengeld den Zeitraum von acht Wochen vor bis acht Wochen nach der Geburt ab. Im Fall eines Kaiserschnitts, einer Früh- oder Mehrlingsgeburt verlängert sich die Bezugsdauer auf bis zu zwölf Wochen nach der Niederkunft. Für Mutterschutzzeiten ab dem 1. September 2022 können rückwirkend Anträge bis zum 30. Juni 2025 gestellt werden.

Gefördert werden Privatpersonen mit Wohnsitz in ganz Österreich, sofern ohne Karenz ein Anspruch auf Wochengeld bestünde. Das Programm zielt darauf ab, die Einkommenssicherung während des Mutterschutzes sicherzustellen und trägt mit einer Förderquote von 100 % zur finanziellen Entlastung bei. Interessierte Personen können Anträge bis zum 30. Juni 2025 einreichen. Die Bewilligung erfolgt durch das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (Sektion II). Dadurch soll die soziale Absicherung von Frauen im Mutterschutz weiter gestärkt und eine gleichberechtigte Teilhabe am Erwerbsleben gefördert werden.

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