Zuschuss

Sonstige Förderung der Erziehung und Schulbildung, Bgld ChG

Zuschüsse zu behinderungsbedingt bedingten Mehrkosten in der Erziehung und Schulbildung für minderjährige Personen mit Behinderungen im Burgenland. Anträge ab 01.10.2024 unbegrenzt möglich.

Soziales Kinder und Jugendliche

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.10.2024
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Burgenland

Förderziel

Sind bei minderjährigen Personen mit Behinderungen die behinderungsbedingten Voraussetzungen für die Gewährung einer Leistung gemäß § 19 nicht oder vorübergehend nicht gegeben und kann dadurch keine seinen Fähigkeiten entsprechende Erziehung und Schulbildung erlangt werden, so sind Zuschüsse zu den durch die Behinderung bedingten Mehrkosten im Zusammenhang mit der Erziehung und Schulbildung zu gewähren.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Minderjährige Personen mit Behinderung
  • Österreichische Staatsbürger:innen, Asylberechtigte oder dauerhaft Niedergelassene seit mindestens fünf Jahren
  • Hauptwohnsitz und tatsächlicher Aufenthalt im Burgenland

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Einkommensnachweise der letzten 6 Monate
  2. Aktueller Pflegegeldbescheid
  3. Unterhaltsvereinbarung
  4. Scheidungsvergleich/-urteil
  5. Schulbesuchsbestätigung
  6. Kostenvoranschlag

Beschreibung

Im Burgenland besteht ab 1. Oktober 2024 eine unbefristete Förderung für minderjährige Personen mit Behinderungen, deren behinderungsbedingte Voraussetzungen eine adäquate Erziehung und Schulbildung erschweren. Privatpersonen mit Hauptwohnsitz und tatsächlichem Aufenthalt im Burgenland können einen Zuschuss beantragen, wenn weder eine dauerhafte Unterstützung gemäß § 19 noch eine vorübergehende Hilfe gewährleistet ist. Voraussetzung ist die österreichische Staatsbürgerschaft bzw. der Status als Asylberechtigte:r oder dauerhaft Niedergelassene:r seit mindestens fünf Jahren. Ziel ist, Mehrkosten, die durch Behinderung in Erziehung und Schulbildung entstehen, finanziell abzufedern. Damit soll eine den Fähigkeiten entsprechende Förderung von Kindern und Jugendlichen ermöglicht werden. Die zuständige Behörde ist das Referat Sozialleistungen und Behindertenwesen der Burgenländischen Landesregierung.

Für den Antrag sind folgende Unterlagen erforderlich: Einkommensnachweise der letzten sechs Monate, aktueller Pflegegeldbescheid, Unterhaltsvereinbarung, Scheidungsvergleich oder -urteil, Schulbesuchsbestätigung sowie ein Kostenvoranschlag. Die Antragstellung ist fortlaufend möglich und erfolgt bei den Bezirksverwaltungsbehörden oder Magistraten im Burgenland. Einreichungsfristen gibt es nicht; die Bearbeitung erfolgt nach der voll-ständigen Vorlage aller geforderten Dokumente. Der Zuschuss wird als einmaliger oder laufender Beitrag gewährt und ergänzt weitere Leistungen der Landes­sozialhilfe unter dem Burgenländischen Chancengleichheitsgesetz.

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