Sonstige Förderungen des Landes Niederösterreich im Bereich Landwirtschaft
Sonstige Förderungen des Landes Niederösterreich im Bereich Landwirtschaft. Förderungen für landwirtschaftliche Vorhaben auf Basis der Allgemeinen Richtlinie. Anträge fortlaufend möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung landwirtschaftlicher Vorhaben im Einklang mit den Zielen des Landes Niederösterreich und Sicherung des Gemeinwohls sowie Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bürgerinnen und Bürger.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
- Genossenschaften
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Stiftungen
- Öffentliche Einrichtungen
- Existenzgründer/innen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Vorhaben im Einklang mit Widmung des Ausgabenansatzes und verfügbaren Finanzmitteln
- Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit
- Im öffentlichen Interesse liegend
- Beitrag zur Verbesserung der geistigen, kulturellen, gesundheitlichen, sozialen oder wirtschaftlichen Lage
- Beitrag zum Gemeinwohl Niederösterreichs oder zur Hebung des Ansehens Niederösterreichs
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Angaben zur Antragstellerin oder zum Antragsteller
- Beschreibung des Vorhabens
- Zielsetzung und erwartete Auswirkungen
- Nachweis behördlicher Genehmigungen
- Kostenberechnung bzw. Kostenvoranschläge
- Gesamtkostenaufstellung inkl. Eigenleistungen
- Finanzierungsplan
- Zeitplan
- Nachweis über rechtlichen Bestand und Vertretungsbefugnis (bei juristischen Personen)
- Jahresabschluss oder Vermögensnachweis bei Förderbetrag über € 10.000
Bewertungskriterien
- Öffentliches Interesse
- Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit
- Beitrag zum Gemeinwohl
- Nachhaltigkeitsaspekte
Beschreibung
Die „Sonstigen Förderungen des Landes Niederösterreich im Bereich Landwirtschaft“ unterstützen land- und forstwirtschaftliche Vorhaben von Privatpersonen, Unternehmen, Genossenschaften, gemeinnützigen Organisationen, Interessenverbänden und öffentlichen Einrichtungen in Niederösterreich. Als direkte Zuschüsse bieten sie eine fortlaufend nutzbare Finanzierungsquelle für Projekte, die im öffentlichen Interesse liegen und zur Verbesserung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Lage der Landesbürger:innen beitragen. Gefördert werden Vorhaben, die den Zielen des Landes Niederösterreich — wie Klimaschutz, Nachhaltigkeit und Gemeinwohlförderung — entsprechen und die Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit im Mitteleinsatz gewährleisten. Die Antragstellung ist unbefristet möglich und erfolgt auf Basis der Allgemeinen Richtlinie für Förderungen des Landes Niederösterreich.
Für einen Antrag sind detaillierte Unterlagen vorzulegen, darunter eine Beschreibung des Vorhabens mit Zielsetzungen und erwarteten Auswirkungen, Nachweise behördlicher Genehmigungen, Kostenberechnungen sowie ein Finanzierungs- und Zeitplan. Juristische Personen müssen zusätzlich den rechtlichen Bestand und die Vertretungsbefugnis nachweisen; bei Förderbeträgen über 10.000 € ist ein geprüfter Jahresabschluss oder ein Vermögensnachweis beizufügen. Die Bewertung erfolgt anhand der Kriterien öffentliches Interesse, Wirtschaftlichkeit, Beitrag zum Gemeinwohl und Nachhaltigkeitsaspekte. Voraussetzung für eine Bewilligung ist die Beachtung von Gender-Mainstreaming, Antidiskriminierung, Klimaschutz und nachhaltiger Ausrichtung. Die Abwicklung und Auszahlung orientieren sich an den verfügbaren Finanzmitteln des Landes und den Anforderungen der zuständigen Abteilungen der NÖ Landesregierung.
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