Zuschuss

Sonstige Förderungen im Zuständigkeitsbereich des Bundeskanzleramtes

Förderung für Projekte und Vorhaben im Rahmen der Zuständigkeiten des Bundeskanzleramtes in Wien. Anträge können jederzeit online gestellt werden.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.07.2023
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Wien

Förderziel

Förderung von Projekten und Vorhaben, die in den Zuständigkeitsbereich des Bundeskanzleramtes fallen und deren Gesamtfinanzierung gesichert ist.

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Rückwirkende Kosten

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Projekt/Vorhaben muss in den Zuständigkeitsbereich des Bundeskanzleramtes fallen
  • Gesamtfinanzierung des Projekts muss gesichert sein
  • Projekt darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen sein
  • Einreichung eines rechtsgültig unterfertigten Förderungsansuchens samt Kostenkalkulation, ausführlicher Projektbeschreibung und Finanzierungsplan

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Ausführliche Projektbeschreibung
  2. Kostenkalkulation
  3. Finanzierungsplan
  4. weitere erforderliche Anlagen laut Formular

Beschreibung

Im Rahmen der fortlaufenden Sonstigen Förderungen des Bundeskanzleramtes in Wien steht ein attraktives Zuschussprogramm für Unternehmen, non-profit-Organisationen sowie öffentliche Einrichtungen bereit. Projekte und Vorhaben, die in den Zuständigkeitsbereich des Bundeskanzleramtes fallen und deren Gesamtfinanzierung bereits gesichert ist, können jederzeit online beantragt werden. Das Angebot richtet sich an wirtschaftliche und zivilgesellschaftliche Akteur:innen, die innovative Beratungs- oder Finanzierungsprojekte realisieren möchten. Wichtig ist, dass mit der Durchführung des Projekts erst nach positiver Förderentscheidung begonnen wird – rückwirkende Kosten sind ausgeschlossen. Damit wird Transparenz gewährleistet und die effiziente Mittelverwendung sichergestellt. Die Einreichung erfolgt über das Transparenzportal, und es sind unter anderem eine ausführliche Projektbeschreibung, eine detaillierte Kostenkalkulation sowie ein Finanzierungsplan beizulegen.

Die Förderung verfolgt das Ziel, koordinierende Impulse des Bundeskanzleramtes im Rahmen von Regierungs- und Europapolitik zu verstärken sowie den Nutzen öffentlicher Beratungs- und Finanzierungsmaßnahmen zu maximieren. Mit der rechtsgültig unterfertigten Antragseinreichung akzeptieren Antragsteller:innen gleichzeitig die Allgemeinen Förderungsbedingungen des Bundeskanzleramtes. Fördermittel werden nach positiver Prüfung gemäß Zahlungsplan überwiesen. Die Begünstigten verpflichten sich zur fristgerechten Berichterstattung über Umsetzung und Mittelverwendung sowie zur Vorlage von Belegen und Abschlussberichten. Durch diese strukturierte Vorgehensweise leistet die Maßnahme einen Beitrag zur Stärkung von Projektvorhaben in Wien und zu verbindlichen Koordinationsleistungen auf Bundesebene.

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