Zuschuss

Sonstige mobile und immobile Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderung

Direkte Zuschüsse für barrierefreie Wohnraumausstattung, Fahrzeugadaptierungen, Dolmetschkosten, Assistenzhundanschaffung und Computeranpassungen für Menschen mit Behinderung in Kärnten. Anträge jederzeit möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2014
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Kärnten

Förderziel

Förderung von mobilen und immobilen Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderung in Kärnten, wie barrierefreie Ausstattungen von Wohnräumen und Außenanlagen, Adaptierungen von Fahrzeugen, Übernahme von Dolmetschkosten, Anschaffung von Assistenzhunden und Computeranlagen, um eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

Förderfähige Ausgaben

  • Barrierefreie Ausstattungen von Wohnräumen und Außenanlagen
  • Adaptierung von Personenkraftwagen
  • Übernahme von Dolmetschkosten
  • Anschaffung von Assistenzhunden
  • Anschaffung oder Adaptierung von Computeranlagen

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Zuschüsse für altersbedingte Funktionsbeeinträchtigungen
  • Zuschüsse für Personen in Pflegeheimen sowie psychisch oder chronisch kranke Personen

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Erfüllen des Behindertenbegriffs nach §2 K-ChG
  • Erfüllen der persönlichen Voraussetzungen nach §5 K-ChG (Österreichische Staatsbürger*innen, Asylberechtigte und bestimmte andere Status)
  • Soziale Bedürftigkeit
  • Medizinische Erforderlichkeit
  • Keine gleichzeitige Förderung nach dem Kärntner Wohnbauförderungsgesetz bei Umbauten
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Einkommensnachweise aller im gemeinsamen Haushalt lebender unterhaltsverpflichteter Personen
  2. Nachweis der Behinderteneigenschaft
  3. Rechnung über Zahlung der Unterstützungsleistung (nicht älter als 6 Monate)

Beschreibung

Diese Förderinitiative der Kärntner Landesregierung vergibt kontinuierlich Zuschüsse für mobile und immobile Unterstützungsleistungen von Personen mit dauerhafter Behinderung in Kärnten. Gefördert werden barrierfreie Ausstattungen von Wohnräumen und Außenanlagen, Adaptierungen von Personenkraftwagen, Kosten für Gebärden- oder Lautsprachdolmetschungen, die Anschaffung von Assistenzhunden sowie specialisierte Computeranlagen. Ziel ist es, eine weitreichende Teilhabe am gesellschaftlichen und beruflichen Leben zu ermöglichen. Die Beantragung erfolgt formlos und jederzeit beim Amt der Kärntner Landesregierung, den Gemeinden oder Bezirksverwaltungsbehörden. Förderhöchstsätze liegen je nach Maßnahme zwischen € 500 und € 2.500, wobei die tatsächliche Zuschusshöhe von der sozialen Bedürftigkeit und der medizinischen Erforderlichkeit abhängt.

Voraussetzung für eine Zuwendung ist


  • die Erfüllung des Behindertenbegriffs gemäß § 2 K-ChG,

  • der Nachweis österreichischer Staatsbürgerschaft, Asylberechtigung oder entsprechenden anderen Status gemäß § 5 K-ChG,

  • die soziale Bedürftigkeit und medizinische Notwendigkeit,

  • keine parallele Förderung nach dem Kärntner Wohnbauförderungsgesetz bei Umbaumassnahmen,

  • die Vorlage einer Rechnung, die bei Antragsstellung nicht älter als sechs Monate sein darf.


Nicht förderfähig sind Zuschüsse für ausschließlich altersbedingte Funktionsbeeinträchtigungen sowie Leistungen für Personen in Pflegeheimen oder chronisch/psychisch erkrankte Personengruppen. Weitere Details und das Antragsformular stehen über das Transparenzportal unter der Referenznummer 1019983 sowie auf der Website der Kärntner Landesregierung zur Verfügung. Interessierte Antragstellende werden zur Prüfung der individuellen Förderoptionen ermutigt.

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