Sonstige Rettungsdienste, Berg-, Wasser- und Höhlenrettung
Ab 01.01.2021 leistet das Land Salzburg einen jährlichen Beitrag von € 1,41 je Einwohner für die überörtlichen Belange der Berg-, Höhlen- und Wasserrettung (80 % Bergrettung, 15 % Wasserrettung, 5 % Höhlenrettung). Fortlaufend gültig.
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Förderkriterien
Förderziel
Beitrag des Landes Salzburg zur Finanzierung der überörtlichen Belange der Berg-, Höhlen- und Wasserrettung gemäß Salzburger Rettungsgesetz.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Österreichischer Bergrettungsdienst, Landesstelle Salzburg
- Österreichische Wasserrettung, Landesstelle Salzburg
- Österreichischer Höhlenrettungsdienst
Beschreibung
Seit dem 1. Jänner 2021 unterstützt das Bundesland Salzburg die überörtlichen Belange der Berg-, Wasser- und Höhlenrettung mit einem jährlichen Beitrag von 1,41 € je Einwohner:in. Dieser Zuschuss verteilt sich zu 80 % auf die Österreichische Bergrettung (Landesstelle Salzburg), zu 15 % auf die Österreichische Wasserrettung (Landesstelle Salzburg) und zu 5 % auf den Österreichischen Höhlenrettungsdienst. Als fortlaufend verfügbare Förderung richtet sich das Programm ausschließlich an gemeinnützige Organisationen und trägt zur Stärkung des Katastrophenschutzes sowie zur Sicherstellung einer flächendeckenden Rettungsinfrastruktur in alpinen und gewässernahen Regionen bei.
Die Abwicklung erfolgt über die Abteilung 9 – Gesundheit im Amt der Salzburger Landesregierung, die neben der Förderverwaltung auch die Planung und Qualitätssicherung gesundheitspolitischer Maßnahmen verantwortet. Antragsstellungen sind jederzeit möglich, da die Förderung unbegrenzt gültig ist und keine Fristen im klassischen Sinn vorsieht. Mit dieser Förderung leistet das Land Salzburg einen wesentlichen Beitrag zur Absicherung von Einsatzkräften und zur Koordination lebensrettender Dienstleistungen in den Bereichen Bergrettung, Wasserrettung und Höhlenrettung und fördert damit die soziale Sicherheit und Resilienz in der Region.
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