Sonstige Sanierungsmaßnahmen in Wohnungen - Investitionszuschuss
Investitionszuschuss von 20 % der nachgewiesenen und angemessenen Kosten für sonstige Sanierungsmaßnahmen in Wohnungen in Wien. Anträge ab 01.03.2024 unbegrenzt möglich.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Förderung von sonstigen Sanierungsmaßnahmen in bestehenden Wohnungen wie Wohnungszusammenlegung oder Elektrik.
Förderfähige Ausgaben
- Kosten für Sanierungsmaßnahmen in Wohnungen
- Elektrikarbeiten
- Wohnungszusammenlegung
Nicht förderfähige Ausgaben
- Eigenleistungen
- bloße Materialkosten
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Nutzfläche der Wohnung 22 bis 150 Quadratmeter
- Gebäude mindestens 20 Jahre alt
- Eigenleistungen und bloße Materialkosten werden nicht anerkannt
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Zustimmungserklärung der Hauseigentümerin bzw. des Hauseigentümers (bei Mietwohnungen)
- Zustimmungserklärung von Wiener Wohnen (bei Gemeindewohnungen)
- Auszug aus dem Grundbuch (bei Eigentumswohnungen)
Beschreibung
Die „Sonstige Sanierungsmaßnahmen in Wohnungen – Investitionszuschuss“ der Stadt Wien unterstützt private Wohnungsnutzer:innen in der Bundeshauptstadt bei wesentlichen Modernisierungsprojekten. Mit einer Fördersumme von 20 % der nachgewiesenen und angemessenen Kosten fördert das Programm gezielt Maßnahmen wie die Zusammenlegung von Wohnungen oder Erneuerungsarbeiten an der Elektrik. Die Finanzierung erfolgt als direkter Zuschuss und steht ab dem 1. März 2024 unbefristet zur Verfügung. Die Förderung zielt darauf ab, die Lebensqualität in bestehenden Wohnungen zu steigern und gleichzeitig den Erhalt des Wohnungsbestandes in Wien zu sichern.
Teilnahmeberechtigt sind Mieter:innen und Eigentümer:innen von Wohnflächen zwischen 22 und 150 m² in Gebäuden, die älter als 20 Jahre sind. Eigenleistungen und reine Materialkosten bleiben ausgeschlossen. Antragsteller:innen müssen je nach Wohnform eine Zustimmungserklärung der Hauseigentümer:in, von Wiener Wohnen oder einen aktuellen Grundbuchauszug einreichen. Die Antragstellung erfolgt online über die Wohnbauförderungsstelle der MA 50. Die transparente Förderabwicklung gewährleistet eine zeitnahe Auszahlung und bietet Interessierten eine planbare Finanzierungsgrundlage für ihre Sanierungsprojekte.
Bereit, deine Förderung zu sichern?
Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.