Zuschuss

Sonstige Unterstützungsstrukturen für Menschen mit Behinderung am allgemeinen Arbeitsmarkt

Vorbereitende, projektmäßig organisierte flankierende Maßnahmen zur Integration von Menschen mit Behinderungen in den allgemeinen Arbeitsmarkt – Anträge jederzeit möglich.

Soziales Beratung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Wien

Förderziel

Vorbereitung und Befähigung von Menschen mit Behinderungen zur unmittelbaren Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt durch spezifische flankierende Maßnahmen, die das persönliche Umfeld, Angehörige, Multiplikatoren und Unternehmen einbeziehen.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Unternehmen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Bildungseinrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Erfolgreiche Tätigkeit bzw. Kenntnisse auf dem Gebiet der Beratung und spezifischen flankierenden Maßnahmen von Menschen mit Behinderung
  • Zielsetzung der Projektförderung: Integration von Menschen mit Behinderungen in den allgemeinen Arbeitsmarkt

Beschreibung

In Wien stehen gemeinnützigen Organisationen, Unternehmen, Interessenverbänden, Vereinen sowie Bildungseinrichtungen flankierende Zuschüsse zur Verfügung, um Menschen mit Behinderung auf ihrem Weg in den allgemeinen Arbeitsmarkt vorzubereiten. Die Förderung ermöglicht projektartig strukturierte Maßnahmen, die nicht nur direkten Support für Betroffene beinhalten, sondern auch das persönliche Umfeld, Angehörige, Multiplikator:innen und potenzielle Arbeitgeber:innen einbinden. Ziel ist die nachhaltige Befähigung und unmittelbare Integrationsfähigkeit in reguläre Beschäftigungsverhältnisse. Durch den kontinuierlichen Fördermechanismus können Anträge jederzeit gestellt werden, wodurch eine konstante Projektumsetzung und Anpassung an aktuelle Bedarfe gewährleistet wird. Thematisch deckt diese Unterstützung das Feld Soziales, Beratung sowie Arbeit & Soziales inklusive Unternehmensfinanzierung ab und bildet so einen wichtigen Baustein zur Förderung inklusiver Arbeitsmärkte.

Förderberechtigt sind Träger:innen mit nachgewiesener Expertise in der Beratung und Durchführung spezifischer flankierender Maßnahmen für Menschen mit Behinderung. Die Projektziele müssen klar auf die berufliche Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt ausgerichtet sein. Interessierte Multiplikator:innen und Unternehmen, die Betroffene begleiten, können ebenso eingebunden werden und profitieren von finanzieller Unterstützung zur Umsetzung zielgerichteter Aktivitäten. Voraussetzungen sind eine erfolgreiche Tätigkeit bzw. fundierte Kenntnisse im Bereich der Behindertenberatung sowie der Nachweis, dass die geplanten Maßnahmen direkt auf die Arbeitsmarktintegration abzielen. Die Förderhöhe wird als Zuschuss gewährt, das Budget ist nicht zeitlich begrenzt und richtet sich nach der Projektkonzeption. Antragsunterlagen können fortlaufend eingereicht werden, wodurch eine flexible Planung und rasche Förderbewilligung ermöglicht wird.

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