Zuschuss

Sozial betreutes Wohnen

Dauerwohnform für ehemals wohnungslose Menschen in Wien mit bedarfsgerechter Betreuung – Anträge jederzeit möglich (gültig seit 01.01.2014).

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2014
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Wien

Förderziel

Sozial betreutes Wohnen ist eine Dauerwohnform für ehemals wohnungslose Menschen, die eigenständig wohnen wollen, aber – oft aufgrund chronischer Erkrankungen – Betreuung benötigen. Ziel ist, ehemals wohnungslosen Menschen in fortgeschrittenem Alter eine adäquate Wohnmöglichkeit mit entsprechender Betreuung bereitzustellen.

Förderfähige Ausgaben

  • Kosten für betreutes Wohnen

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Wien
  • Obdachlosigkeit, Wohnungslosigkeit oder drohender Wohnungsverlust
  • Vorliegen eines Unterstützungsbedarfs
  • Einkommen mindestens in Höhe der Wiener Mindestsicherung
  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Amtlicher Lichtbildausweis
  2. Nachweis der Staatsbürgerschaft
  3. Sozialversicherungsnummer
  4. Meldezettel
  5. Einkommensnachweise
  6. Nachweis Pflegegeld (falls zutreffend)
  7. Heiratsurkunde/Scheidungsurkunde/Sterbeurkunde (falls zutreffend)

Bewertungskriterien

  • Schwere der sozialen Notlage
  • Notwendigkeit der Betreuung
  • Chronische Erkrankungen
  • Alter der Antragsteller:innen
  • Individuelle Bedarfseinschätzung durch den FSW

Beschreibung

In Wien richtet der Fonds Soziales Wien ein Sozial betreutes Wohnen als dauerhafte Wohnform ein, die ehemals wohnungslosen Menschen ein eigenständiges Leben mit bedarfsgerechter Betreuung ermöglicht. Als Zuschuss konzipiert, unterstützt dieses Programm insbesondere Personen fortgeschrittenen Alters mit chronischen Erkrankungen oder besonderen sozialen Notlagen. Ziel ist es, eine adäquate Wohnmöglichkeit bereitzustellen, in der Bewohner:innen durch qualifizierte Fachkräfte individuell begleitet werden. Die Förderung in Form von Zuschüssen deckt die Kosten für betreutes Wohnen ab, die direkt zwischen FSW und Leistungserbringenden verrechnet werden. Anträge können jederzeit eingereicht werden, da es sich um eine fortlaufende Fördermöglichkeit handelt, die seit dem 01.01.2014 gilt. Weitere Informationen sind beim Fonds Soziales Wien erhältlich.

Interessiert ist insbesondere, wer ehemals wohnungslos oder von Wohnungsverlust bedroht ist und trotz eigenständigem Wohnen eine professionelle Begleitung benötigt. Voraussetzungen umfassen den Hauptwohnsitz in Wien, das Bestehen einer Obdach- oder Wohnungslosigkeit bzw. eines drohenden Wohnungsverlustes, einen Mindestbezug in Höhe der Wiener Mindestsicherung sowie die österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung. Individuelle Bedarfseinschätzungen des FSW berücksichtigen Schwere der sozialen Notlage, notwendige Betreuungsintensität, chronische Erkrankungen und Alter. Zur Antragstellung sind amtlicher Lichtbildausweis, Meldezettel, Nachweise der Staatsbürgerschaft und des Einkommens, Sozialversicherungsnummer sowie relevante Urkunden (z. B. Heirats-, Scheidungs- oder Sterbeurkunde, Nachweis Pflegegeld) in Kopie vorzulegen.

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