Zuschuss

SozialCard Graz - Energiekostenzuschuss

Die Stadt Graz gewährt Inhaber:innen einer dauerhaft gültigen SozialCard einen jährlichen Energiekostenzuschuss von 110 € pro Haushalt. Die Auszahlung erfolgt automatisch und ohne zusätzlichen Antrag.

Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
20.09.2012
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Steiermark
Fördersumme: 110 € pro Haushalt

Förderziel

Finanzielle Entlastung von Menschen mit geringem Haushaltseinkommen in Graz durch einen einmal jährlichen Energiekostenzuschuss in Höhe von 110 € pro Haushalt.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Hauptwohnsitz in Graz seit mindestens 6 Monaten
  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder gültiger Aufenthaltstitel über 3 Monate
  • Besitz einer dauerhaft gültigen SozialCard
  • Nachweis eines geringen Haushaltseinkommens (z. B. Befreiung von ORF-Gebühren, Mindestsicherung oder Lebensunterhaltsleistungen nach dem Behindertengesetz)
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Beschreibung

Die Landeshauptstadt Graz unterstützt Haushalte mit geringem Einkommen in der Steiermark durch einen automatischen Energiekostenzuschuss in Höhe von 110 Euro pro Haushalt. Der einmal jährlich gewährte Zuschuss wird Inhaber:innen einer dauerhaft gültigen SozialCard ohne gesonderten Antrag direkt auf das hinterlegte Konto überwiesen. Als Teil des sozialen Förderspektrums im Themenfeld Soziales, Arbeit & Soziales und als fortlaufende finanzielle Maßnahme bietet dieser Zuschuss besonders betroffenen Haushalten eine verlässliche Unterstützung. Eine Frist ist nicht einzuhalten, da die Zahlung automatisch erfolgt. Durch die einmalige Vergabe des Betrags verfolgt die Förderung das Ziel, die finanzielle Belastung durch steigende Energiepreise wirkungsvoll zu mindern und gleichzeitig einen einfachen Zugang nach dem Once-Only-Prinzip zu bieten.

Förderberechtigt sind volljährige Personen mit Hauptwohnsitz in Graz seit mindestens sechs Monaten, die im Besitz einer unbefristeten SozialCard sind. Zusätzlich ist ein Nachweis eines geringen Haushaltseinkommens erforderlich (z. B. Befreiung von ORF-Gebühren, Mindestsicherung oder Lebensunterhaltsleistungen nach dem Behindertengesetz). Voraussetzung für Drittstaatsangehörige, die sich seit dem 1. Jänner 2016 erstmals in Graz angemeldet haben, ist zudem eine unterzeichnete Grazer Integrationserklärung. Mit einer Fördersumme von 110 Euro pro Haushalt trägt die Maßnahme nachhaltig zur sozialen Basisversorgung bei und entlastet Personen mit begrenztem finanziellen Spielraum im städtischen Umfeld. Die Zuwendung erfolgt ohne festgelegtes Volumen und ist Teil des kommunalen Engagements zur Absicherung sozialer Grundbedürfnisse.

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