Zuschuss

Sozialcard Graz - Ermäßigte Jahreskarte der Graz Linien

Ermäßigte Jahreskarte der Graz Linien um 50 € pro Jahr (60 € inkl. Schlossbergbahn) für einkommensschwache Personen ab 18 mit Hauptwohnsitz in Graz. Online-Antrag jederzeit möglich.

Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
20.09.2012
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Steiermark
Fördersumme: 50 € pro Jahr, 60 € inkl. Schlossbergbahn

Förderziel

Ermäßigung der Jahreskarte der Graz Linien um 50 € bzw. 60 € inkl. Schlossbergbahn für sozial benachteiligte Personen mit geringem Haushaltseinkommen in Graz, um Mobilität und Teilhabe zu fördern.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Hauptwohnsitz in Graz seit mindestens 6 Monaten
  • Österreichische Staatsbürger:innen oder ausländische Personen mit einem über 3 Monate hinaus gültigen Aufenthaltstitel
  • Nachweis eines geringen Einkommens, z.B. GIS-Befreiung oder Mindestsicherung nach Stmk. Sozialhilfe bzw. Behindertengesetz
  • Unterzeichnung der Grazer Integrationserklärung (für Drittstaatsangehörige, die sich nach dem 01.01.2016 in Graz angemeldet haben)

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Gültiger Lichtbildausweis
  2. Aktuelles Passfoto
  3. Nachweis über rechtmäßigen Aufenthalt in Österreich (Aufenthaltstitel)
  4. Beschluss über Erwachsenenvertretung (falls zutreffend)
  5. Vollmacht (falls Antrag durch Vertretung erfolgt)
  6. Online-Antragsformular oder PDF-Formular
  7. Nachweis über Pensionsbezug (bei Pensionist:innen)
  8. AMS-Meldung (sofern kein Dienstverhältnis und nicht pensionsfähig)
  9. Gültiger GIS-Befreiungsbescheid und/oder Nachweis über länger als 3 Monate dauernden Bezug von Sozialunterstützung oder Leistungen nach dem Stmk. Behindertengesetz

Beschreibung

Die Ermäßigungsinitiative der Landeshauptstadt Graz bietet SozialCard-Inhaber:innen eine vergünstigte Jahreskarte der Graz Linien um 50 € pro Jahr (60 € inklusive Schlossbergbahn) und richtet sich an einkommensschwache Personen ab 18 Jahren mit mindestens sechsmonatigem Hauptwohnsitz in Graz. Voraussetzung ist der Nachweis eines geringen Haushaltseinkommens, zum Beispiel durch GIS-Befreiung oder Mindestsicherung nach steirischem Sozialhilfe- bzw. Behindertengesetz. Darüber hinaus müssen Antragstellende österreichische Staatsbürger:innen oder Inhaber:innen eines mindestens drei Monate gültigen Aufenthaltstitels sein; Drittstaatsangehörige, die sich nach dem 1. Jänner 2016 erstmals in Graz angemeldet haben, unterzeichnen zusätzlich die Grazer Integrationserklärung. Die unbefristete Fördermaßnahme wird in Kooperation mit der Holding Graz Linien administriert, ist budgetunabhängig und verfolgt das Ziel, Mobilität und soziale Teilhabe nachhaltig zu stärken.

Die Antragstellung erfolgt kostenfrei und jederzeit online oder via PDF-Formular; alternativ können Unterlagen im Sozialamt eingereicht werden. Benötigte Dokumente umfassen einen gültigen Lichtbildausweis, aktuelles Passfoto, Nachweis über den rechtmäßigen Aufenthalt sowie gegebenenfalls Pensionsbescheid oder AMS-Meldung. Bei Vertretung sind Beschluss über Erwachsenenvertretung und Vollmacht vorzulegen. Nach eingehender Prüfung erhalten Berechtigte die ermäßigte Jahreskarte direkt am Schalter oder per Post. Eine Verlängerung kann bereits einen Monat vor Ablauf erfolgen. Änderungen der Anspruchsvoraussetzungen sind meldepflichtig, um Missbrauch zu verhindern und einen effizienten Zahlungsweg im Sinne des Once-Only-Prinzips zu gewährleisten. Die SozialCard selbst ist gebührenfrei, und persönliche Abgaben im Sozialamt erfolgen nach Terminvereinbarung.

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