Zuschuss

SozialCard Graz - Kleinkinderzuschuss

Kleinkinderzuschuss für nicht schulpflichtige Kinder: 40 € pro Kind einmal jährlich bei gültiger SozialCard. Anträge jederzeit möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
20.09.2012
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Steiermark
Fördersumme: 40 € pro Kind jährlich

Förderziel

Unterstützung von Familien mit geringem Haushaltseinkommen und nicht schulpflichtigen Kindern in Graz durch einen jährlichen Kleinkinderzuschuss.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Gültige SozialCard

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Gültiger Lichtbildausweis
  2. Passfoto
  3. Nachweis über rechtmäßigen Aufenthalt
  4. Nachweis über Befreiung der ORF-Gebühren und/oder Nachweis über Lebensunterhaltsleistungen
  5. AMS-Meldung (wenn erforderlich)
  6. Vollmacht bei Vertretung
  7. Integrationserklärung für Drittstaatsangehörige

Beschreibung

Die Kleinkinderförderung über die SozialCard in Graz unterstützt Familien mit geringem Haushaltseinkommen und nicht schulpflichtigen Kindern in der Steiermark. Mit einem einmal jährlich ausgezahlten Zuschuss in Höhe von 40 € pro Kind trägt die Maßnahme dazu bei, die finanziellen Aufwendungen für den Alltag zu reduzieren und junge Familien wirkungsvoll zu entlasten. Diese Sozialleistung wird fortlaufend gewährt und richtet sich an alle Privatpersonen, die im Besitz einer gültigen SozialCard sind. Das Förderziel besteht darin, Chancengleichheit und soziale Teilhabe zu stärken, indem gerade die Jüngsten in den Fokus rücken und gebührend gefördert werden.

Die Antragstellung ist jederzeit möglich und erfolgt automatisch bei einer gültigen SozialCard – eine gesonderte Beantragung entfällt. Zur Voraussetzungsprüfung zählen lediglich die Inhaberschaft der SozialCard sowie der Nachweis über Befreiung der ORF-Gebühren oder vergleichbare Lebensunterhaltsleistungen. Ergänzend werden ein Lichtbildausweis, ein aktuelles Passfoto, ein Nachweis über den rechtmäßigen Aufenthalt, gegebenenfalls eine AMS-Meldung, eine Vollmacht bei Vertretung sowie bei Drittstaatsangehörigen eine unterzeichnete Integrationserklärung benötigt. Nach positiver Prüfung sorgt das Sozialamt der Landeshauptstadt Graz für die direkte Auszahlung des Kleinkinderzuschusses auf das hinterlegte Konto. Familien profitieren so ohne bürokratischen Mehraufwand von dieser unkomplizierten und verlässlichen finanziellen Hilfe.

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