Sozialcard Graz - Schulaktion
Schulaktion der SozialCard Graz: Automatische Vergütung von 60 € pro Schulkind für SozialCard-Inhaber:innen, keine gesonderte Antragstellung erforderlich.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Schulaktion der SozialCard Graz unterstützt Familien mit geringem Haushaltseinkommen durch eine einmalige Vergütung von 60 € pro schulpflichtiges Kind zu Schulbeginn.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Gültige SozialCard der Stadt Graz
- Hauptwohnsitz in Graz seit mindestens 6 Monaten
- Vollendung des 18. Lebensjahres
- Nachweis über geringes Haushaltseinkommen durch Befreiung von ORF-Gebühren oder Mindestsicherung
Beschreibung
Die Schulaktion der SozialCard Graz richtet sich an Familien mit geringem Haushaltseinkommen, die im Besitz einer gültigen SozialCard der Stadt Graz sind und schulpflichtige Kinder haben. Zu Beginn jedes Schuljahres erhalten berechtigte SozialCard-Inhaber:innen automatisch eine einmalige Vergütung in Höhe von 60 € pro Schulkind. Damit wird die finanzielle Belastung für die Anschaffung von Schulsachen reduziert und ein unkomplizierter Einstieg ins neue Schuljahr ermöglicht. Die Förderung ist als einmaliger Zuschuss konzipiert und trägt dazu bei, Chancengleichheit für alle Kinder in Graz zu fördern.
Eine gesonderte Antragstellung ist für die Schulaktion nicht erforderlich: Die Auszahlung erfolgt automatisiert, sofern Hauptwohnsitz und SozialCard-Status am Stichtag erfüllt sind. Voraussetzung für die Teilnahme sind eine ununterbrochene Hauptwohnsitzmeldung in Graz seit mindestens sechs Monaten, die Vollendung des 18. Lebensjahres sowie der Nachweis eines geringen Haushaltseinkommens (etwa durch Befreiung von ORF-Gebühren oder Bezug von Mindestsicherung). Mit dem Prinzip „Once-Only“ wird sichergestellt, dass bereits vorliegende Einkommensdaten herangezogen werden. Die kontinuierlich verlaufende Fördermöglichkeit ohne Fristen bietet Planungssicherheit für betroffene Familien. Die Stadt Graz übernimmt die Abwicklung im Sozialamt und gewährleistet eine zügige Verbuchung der Gelder auf dem angegebenen Haushaltkonto.