SozialCard Graz – Weihnachtsbeihilfenaktion
Die Landeshauptstadt Graz gewährt SozialCard-Inhaber:innen jährlich eine Weihnachtsbeihilfe von 50 € pro Haushalt, ab der vierten Person 10 € zusätzlich. Die Auszahlung erfolgt automatisch direkt aufs Konto.
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Förderkriterien
Förderziel
Gewährung einer finanziellen Weihnachtsbeihilfe zur sozialen Unterstützung von Haushalten mit geringem Einkommen in Graz.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Vollendung des 18. Lebensjahres
- Hauptwohnsitz in Graz seit mindestens 6 Monaten
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder gültiger Aufenthaltstitel über 3 Monate hinaus
- Nachweis eines geringen Einkommens (z. B. GIS-Befreiung, Mindestsicherung oder Lebensunterhaltsleistungen nach dem Behindertengesetz)
- Unterzeichnung der Integrationserklärung (für Drittstaatsangehörige mit Erstmeldung nach 01.01.2016)
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Gültiger Lichtbildausweis
- Aktuelles Passfoto
- Nachweis über rechtmäßigen Aufenthalt in Österreich
- Beschluss über Erwachsenenvertretung (falls zutreffend)
- Vollmacht (falls Vertretung)
- Online-Antragsformular oder PDF-Formular
- Nachweis über Höhe der Pension (falls in Alterspension)
- AMS-Meldung
- Gültiger GIS-Befreiungsbescheid und/oder Nachweis über länger als drei Monate andauernden Bezug von Sozialunterstützung bzw. Leistungen nach dem Behindertengesetz
Beschreibung
SozialCard Graz – Weihnachtsbeihilfenaktion unterstützt einkommensschwache Haushalte in Graz durch eine jährliche Weihnachtsbeihilfe in Höhe von 50 € pro Haushalt. Ab der vierten in einem Haushalt gemeldeten Person erhöht sich der Betrag um jeweils 10 €. Die Auszahlung erfolgt automatisch direkt aufs Konto der SozialCard-Inhaber:innen, ohne gesonderten Antrag. Als fortlaufende Fördermaßnahme im Bereich Soziales, Arbeit & Soziales zielt die Aktion darauf ab, eine unkomplizierte und verlässliche finanzielle Entlastung zur Weihnachtszeit sicherzustellen. Das Budget ist unbefristet und richtet sich an Privatpersonen mit dauerhaft gültiger SozialCard und Hauptwohnsitz in Graz.
Berechtigt sind volljährige SozialCard-Inhaber:innen, die seit mindestens sechs Monaten in Graz gemeldet sind und einen Nachweis über ein geringes Haushaltseinkommen vorlegen können (z. B. GIS-Befreiung, Mindestsicherung oder Leistungen nach dem Behindertengesetz). Drittstaatsangehörige mit Erstmeldung nach dem 01.01.2016 benötigen zusätzlich eine unterzeichnete Integrationserklärung. Als Zuwendungsvoraussetzungen gelten unter anderem österreichische Staatsbürgerschaft oder ein über drei Monate hinaus gültiger Aufenthaltstitel. Für die erstmalige SozialCard-Ausstellung sind unter anderem ein gültiger Lichtbildausweis, aktuelles Passfoto, Nachweise zum Aufenthalt, AMS-Meldung sowie gegebenenfalls Pensions- und Erwachsenenvertretungsbescheide vorzulegen. Die Förderung ist seit dem 20.09.2012 gültig und läuft unbegrenzt; die Zuweisung der Weihnachtsbeihilfe erfolgt automatisch einmal jährlich.