Zuschuss

Soziale Betriebshilfe und Entlastungshilfe für landwirtschaftliche Betriebe

Finanzielle Unterstützung in Niederösterreich für landwirtschaftliche Betriebe zur Vertretung der Betriebsführung in Härtefällen und zur sozialen Betriebshilfe bei Krankheit oder Erholungsurlaub.

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2018
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Niederösterreich
Unternehmensgröße: KMU
Fördersumme: Max. 60 € je Einsatztag (Entlastungshilfe) bzw. 4 € je anerkannte Einsatzstunde (soziale Betriebshilfe)
Förderquote: 50%
Projektdauer: 3 Monate

Förderziel

Gewährung von Zuschüssen zu den Einsatzkosten professioneller Aushilfen im landwirtschaftlichen Betrieb zur Entlastung der Betriebsleitung bei Erholungsaufenthalten oder unverschuldeter Notlage sowie zur Aufrechterhaltung der Bewirtschaftung.

Förderfähige Ausgaben

  • Einsatzkosten für Betriebshelfer/in
  • Organisationskosten des Vertretungsdienstes

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Förderbeträge unter 50 € werden nicht ausgezahlt

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Land- und forstwirtschaftlicher Betrieb mit Standort in Niederösterreich
  • Betriebsleiter:in bei der Sozialversicherung der Bauern pensionsversichert
  • Betriebshelfer-Einsatz mindestens zwei Monate pro Jahr (Härtefall) bzw. täglich erforderliche Anwesenheit
  • Erholungs- bzw. Wegfahrt mindestens 3 aufeinanderfolgende Tage (davon 2 Werktage)
  • Einsatz über Vertretungsdienst oder Dorfhelferin
  • Mehr anzeigen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Name und Größe des Unternehmens bzw. Betriebs
  2. Beschreibung der Tätigkeit inkl. Beginn und Ende
  3. Standort des Betriebes
  4. Aufstellung der beihilfefähigen Kosten
  5. Angabe der voraussichtlichen öffentlichen Mittel

Beschreibung

Die Förderung in Niederösterreich unterstützt land- und forstwirtschaftliche Betriebe durch Zuschüsse zu den Einsatzkosten professioneller Aushilfen bei unerwarteten Ausfällen und Erholungsaufenthalten. Teilnehmende Betriebsleiter:innen sowie Betreiberpaare erhalten im Härtefall für eine Vertretung über mindestens zwei Monate pro Jahr oder im Erholungsfall ab drei aufeinanderfolgenden Tagen (davon zwei Werktage) bis zu 50 % der anfallenden Aufwände erstattet. Dabei können maximal 60 € pro Einsatztag im Rahmen der Entlastungshilfe sowie 4 € je anerkannte Einsatzstunde bei Krankheit oder Notlagen als soziale Betriebshilfe in Anspruch genommen werden. Organisation und Vermittlung erfolgen über regionale Vertretungsdienste oder Dorfhelfer:innen des Landes.

Zur Antragstellung ist ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb mit Standort in Niederösterreich Voraussetzung, dessen Leitung pensionsversichert ist und in dem keine hilfsfähige Person im Haushalt verbleibt. Es ist ausschließlich eine Förderung möglich, wenn keine andere Beihilfemöglichkeit besteht. Gefördert werden Kosten für den Einsatz der Betriebshelfer:innen sowie Organisationspauschalen, wobei Beträge unter 50 € verwaltungstechnisch nicht ausgezahlt werden. Der schriftliche Antrag inklusive Kostenaufstellung, Beschreibung des Einsatzes mit Beginn und Ende sowie Standortangabe ist vor dem Einsatzstart zu stellen. Anträge können fortlaufend ab 01.01.2018 eingereicht werden. Die Bewilligung erfolgt über die Abteilung Landwirtschaftsförderung des Landes Niederösterreich; die Auszahlung erfolgt direkt an die ausführenden Dienste nach Prüfung und Verwendungsnachweis binnen sechs Monaten nach Einsatzende.

Antrag starten →

Bereit, deine Förderung zu sichern?

Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.