Soziale Dienste für Menschen mit Behinderungen in Salzburg - Förderung der gleichberechtigten Teilhabe
Sicherstellung sozialer Dienste für Menschen mit Behinderungen in Salzburg zur Förderung der gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Laufend geöffnet, Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Es werden soziale Dienste für Menschen mit Behinderungen unter Berücksichtigung örtlicher und regionaler Bedürfnisse sichergestellt, um die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen und schulischen Leben zu fördern. Gefördert werden pflegerische und physiotherapeutische Betreuungsdienste, Maßnahmen zur Teilhabe und Erholungsaktionen.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Sachkosten
- Instandhaltungsaufwendungen
- Rationalisierungs- und Ersatzinvestitionen
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Gemeinnützige Organisationen
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
- Stiftungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Objektivierter regionaler Bedarf für die jeweiligen Dienste
- Erforderliche sachliche und personelle Ausstattung des Trägers
- Wirtschaftliche Gewährleistung der Leistungserbringung über die Laufzeit
- Zustimmung zur Überprüfung der Gebarung durch die Landesregierung oder Beauftragte Dritte
- Abschluss einer privatrechtlichen Vereinbarung mit dem Land Salzburg
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Förderungsansuchen
- Jahresabschlüsse der Vorjahre (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung)
- Kostenvoranschlag für das Jahr der Förderung
- Nachweise über die Rechtsform des Trägers (z. B. Satzungen, Statuten)
- Projektbeschreibung inkl. Informationen zur Personalausstattung
Beschreibung
Im Bundesland Salzburg wird durch einen fortlaufend geöffneten Zuschuss die Versorgung von Menschen mit Behinderungen maßgeblich gestärkt. Ziel ist es, regionale und örtliche Bedarfe flexibel abzudecken und so die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen und schulischen Leben sicherzustellen. Gefördert werden insbesondere pflegerische und physiotherapeutische Betreuungsdienste an Pflichtschulen, Angebote zur Teilnahme am Gemeinschaftsleben sowie gezielte Erholungsaktionen. Die finanzielle Unterstützung richtet sich an Interessenverbände, Vereine, gemeinnützige Organisationen, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und Stiftungen, die nachweislich über die nötige personelle und sachliche Ausstattung verfügen. Als förderfähige Ausgaben gelten Personalaufwendungen, Sachkosten, Instandhaltungsaufwendungen sowie Rationalisierungs- und Ersatzinvestitionen.
Voraussetzung für eine Bewilligung ist ein objektivierter regionaler Bedarf sowie die wirtschaftliche Gewährleistung der Leistungserbringung über die gesamte Laufzeit. Träger:innen müssen einer Prüfung durch die Landesregierung oder Beauftragte Dritte zustimmen und eine privatrechtliche Vereinbarung abschließen. Zur Antragstellung sind ein detailliertes Förderungsansuchen, die Jahresabschlüsse der Vorjahre (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung), ein Kostenvoranschlag für das Förderjahr, Nachweise über die Rechtsform des Trägers und eine Projektbeschreibung mit Angaben zur Personalausstattung einzureichen. Dank des unbefristeten Zeitrahmens können Förderungsinteressierte jederzeit ihren Antrag einbringen und so einen entscheidenden Beitrag zu inklusiven Betreuungs- und Therapieangeboten in Salzburg leisten.
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