Soziale Förderung der Dr. Hans Hoch-Stiftung (Sozialer Bereich)
Zuschüsse zur Unterstützung wirtschaftlich bedürftiger Personen sowie zur Förderung sozialer Maßnahmen und Projekte in Neumünster, z. B. Hausrat, Bekleidung, Freizeit- und Erholungsmaßnahmen, Klassenfahrten und Projekte von Vereinen, Verbänden und Selbsthilfegruppen. Anträge laufend möglich.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Gewährung von Zuschüssen für wirtschaftlich bedürftige Personen und die Förderung sozialer Maßnahmen und Projekte in Neumünster, insbesondere in Fällen, in denen gesetzliche Leistungen nicht greifen, sowie Unterstützung von Klassenfahrten und Vereins-/Verbands- und Selbsthilfegruppenprojekten.
Förderfähige Ausgaben
- Beschaffung von Hausrat
- Bekleidung in Ausnahmefällen
- Freizeit- und Erholungsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche
- Zuschüsse für Klassenfahrten
- Maßnahmen und Projekte von Vereinen, Verbänden und Selbsthilfegruppen
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Wohnsitz in Neumünster
- Wirtschaftliche Bedürftigkeit und kein anderweitiger gesetzlicher Anspruch
Beschreibung
Die Dr. Hans Hoch-Stiftung unterstützt in Schleswig-Holstein speziell soziale Initiativen und hilfsbedürftige Einwohner:innen von Neumünster durch kontinuierlich verfügbare Zuschüsse. Insbesondere wirtschaftlich benachteiligte Personen aller Altersgruppen – von Kindern und Jugendlichen bis zu Senior:innen – profitieren von Förderungen, wenn gesetzliche Leistungen nicht ausreichen. Ebenso werden gemeinnützige Vereine, Verbände und Selbsthilfegruppen gefördert, um Projekte im sozialen Bereich umzusetzen und nachhaltige Strukturen vor Ort zu stärken. Die Stiftung greift auf das Vermächtnis des ehemaligen Geschäftsmanns Dr. Hans Hoch zurück, der seiner Heimatstadt den Großteil seines Vermögens übertrug, um lokale soziale Maßnahmen zu unterstützen.
Gefördert werden unter anderem die Anschaffung von Hausrat, Bekleidung in Ausnahmefällen sowie Freizeit- und Erholungsmaßnahmen für junge Menschen. Klassenfahrten erhalten ebenso Zuschüsse wie Projekte von Vereinen, Verbänden oder Selbsthilfegruppen, sofern ein Wohnsitz in Neumünster nachgewiesen und keine anderweitigen gesetzlichen Ansprüche bestehen. Anträge lassen sich zu jeder Zeit stellen, wobei Antragsstellung für individuelle Bedarfe über zuständige Fachdienste der Stadt erfolgt und Anträge für Klassenfahrten schulisch eingebracht werden. Durch diese ortsgebundene Finanzhilfe trägt die Stiftung dazu bei, soziale Teilhabe zu stärken und benachteiligten Bürger:innen vor Ort konkrete Unterstützung zukommen zu lassen.
Bereit, deine Förderung zu sichern?
Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.