Zuschuss

Soziale Förderung der Stiftung Thüringer Sporthilfe

Förderung sportbedingter sozialer Härtefälle für Athletinnen und Athleten in nachweislich schwierigen Einkommensverhältnissen. Anträge mit Formblatt und sportfachlicher Stellungnahme jederzeit möglich.

Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Thüringen

Förderziel

Förderung sportbedingter sozialer Härtefälle, bei denen Sportlerinnen und Sportler bzw. deren Eltern in nachweislich schwierigen Einkommensverhältnissen unterstützt und die zum Teil erheblichen Kosten für den Leistungssport übernommen werden.

Förderfähige Ausgaben

  • Sportkosten
  • Trainings- und Wettkampfausgaben

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Nachweislich schwierige Einkommensverhältnisse
  • Sportfachliche Stellungnahme durch den Landesfachverband
  • Antragstellung auf dem bereitgestellten Formblatt

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Ausgefülltes Antragsformular
  2. Sportfachliche Stellungnahme des Landesfachverbands
  3. Einkommensnachweise

Bewertungskriterien

  • Soziale Bedürftigkeit
  • Sportliche Leistungserfordernis

Beschreibung

Die Soziale Förderung der Stiftung Thüringer Sporthilfe richtet sich an Athlet:innen in Thüringen, deren sportliche Ambitionen durch finanzielle Hürden gefährdet sind. Privatpersonen können jederzeit Zuschüsse beantragen, wenn in der Familie nachweislich schwierige Einkommensverhältnisse vorliegen. Ziel ist es, sportbedingte soziale Härtefälle abzufedern und die zum Teil erheblichen Aufwendungen für Trainings- und Wettkampfausgaben zu übernehmen. Eine sportfachliche Stellungnahme des zuständigen Landesfachverbands und das ausgefüllte Antragsformular sind dafür Voraussetzung. Die Entscheidung basiert auf den Kriterien soziale Bedürftigkeit und sportliche Leistungserfordernis – so wird sichergestellt, dass jene unterstützt werden, die ihre Leistungsfähigkeit bereits unter Beweis gestellt haben oder hohes Potenzial zeigen. Zu den förderfähigen Ausgaben zählen insbesondere Kosten für Sportmaterial, Trainerhonorare, Wettkampfteilnahmen sowie weiterführende Trainingsmaßnahmen.

Interessiert sind vor allem Athlet:innen und deren Eltern, die eine kontinuierliche Förderung im Leistungssport anstreben und deren finanzielle Situation eine eigenständige Finanzierung nicht zulässt. Zur Antragstellung sind neben dem ausgefüllten Formblatt und der sportfachlichen Stellungnahme auch aktuelle Einkommensnachweise beizufügen. Da es sich um eine fortlaufende Fördermöglichkeit handelt, können Anträge jederzeit eingereicht werden. Die Unterstützung erfolgt als einmaliger oder wiederkehrender Zuschuss und wird direkt auf die im Nachweis aufgeführten sportlichen Ausgaben angerechnet. Diese Hilfe ermöglicht es sportbegeisterten Menschen in Thüringen, sich auf Training und Wettkampf zu konzentrieren, ohne dass finanzielle Engpässe die Entwicklung hemmen.

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