Darlehen

Soziale Mietwohnraumförderung (mittlere Einkommen)

Neubau von Mietwohnungen für Haushalte mit mittleren Einkommen im Verdichtungsraum des Regierungsbezirks Darmstadt. Baudarlehen mit voller Zinsübernahme und zusätzlichem Finanzierungszuschuss (bis zu 30 %). Anmeldung voraussichtlich ab Frühjahr 2026 möglich.

Wohnungsbau & Modernisierung Infrastruktur

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Komplex
Region: Hessen
Förderquote: 20% - 30%

Förderziel

Schaffung von dauerhaft fremdvermieteten Mietwohnungen durch Neubau, Beseitigung von Gebäudeschäden sowie Nutzungsänderung oder Erweiterung von Bestandsgebäuden für Haushalte mit mittleren Einkommen im Verdichtungsraum des Regierungsbezirks Darmstadt.

Förderfähige Ausgaben

  • Neubauten
  • Beseitigung von Gebäudeschäden
  • Nutzungsänderung und Erweiterung von Bestandsgebäuden

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Baumaßnahmen mit vorzeitigem Baubeginn vor Programmaufnahme
  • Maßnahmen ohne gesichertes Baurecht
  • Wohnraum für Eigenbedarf der Bauherrschaft

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Existenzgründer/innen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • geeignetes Baugrundstück vorhanden oder nachgewiesen
  • Eigenleistung von mindestens 15 % der Gesamtkosten
  • Laufzeit eines Erbbaurechts mindestens 10 Jahre länger als Darlehenslaufzeit
  • Mindestvier Wohneinheiten je Vorhaben
  • kein Baubeginn vor Aufnahme in das Bauprogramm

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antrag Mietwohnraumförderung
  2. Wohnberechtigungsschein
  3. Nachweis Grundstücksverfügbarkeit
  4. Kosten- und Finanzierungsplan

Beschreibung

Die Soziale Mietwohnraumförderung für mittlere Einkommen in Hessen unterstützt den Neubau sowie die Modernisierung von dauerhaft fremdvermieteten Mietwohnungen im Verdichtungsraum des Regierungsbezirks Darmstadt. Als Förderinstrument stellt die Landesbank ein zinsfreies Baudarlehen bereit, flankiert von einem Finanzierungszuschuss von 20 % bis zu 30 % der bewilligten Darlehenssumme. Gefördert werden Neubauten, die Beseitigung von Gebäudeschäden sowie Nutzungsänderung oder Erweiterung von Bestandsgebäuden mit mindestens vier Wohneinheiten. Die Förderquote hängt von der gewählten Bindungsdauer (15, 20 oder 25 Jahre) ab und wird vollständig von Hessen während dieser Zeit Zinslastfrei übernommen. Das Programm zielt darauf ab, bezahlbaren Wohnraum für Haushaltseinkommen oberhalb der Sozialwohnungsgrenzen zu schaffen und stärkt damit die städtebauliche Entwicklung im wachsenden Rhein-Main-Gebiet. Eine erneute Antragsmöglichkeit wird ab Frühjahr 2026 erwartet.

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, öffentliche Einrichtungen sowie Existenzgründer:innen, die ein geeignetes Baugrundstück vorweisen, mindestens 15 % Eigenleistung erbringen und im Falle eines Erbbaurechts eine Laufzeit von mindestens zehn Jahren über die Darlehenslaufzeit hinaus gewährleisten. Vor Baubeginn darf noch keine Maßnahme erfolgt sein. Zu den Fördervoraussetzungen zählt zudem die Vorlage eines Wohnberechtigungsscheins und eines detaillierten Kosten- und Finanzierungsplans. Die Auszahlung erfolgt nach Baufortschritt über die Zentralbank, wobei vor der ersten Tranche eine nachrangige Grundbucheintragung sicherzustellen ist. Mit dieser Förderung entsteht langfristig gebundener, preisgünstiger Wohnraum für mittlere Einkommen und leistet einen wesentlichen Beitrag zu bezahlbarem Wohnen in Hessen.

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