Soziale Mietwohnraumförderung: Modernisierung
Modernisierung von Mietwohnungen in Hessen mit zinsgünstigen Darlehen (bis zu 75 % der förderfähigen Kosten) und zusätzlichem Finanzierungszuschuss von 30 %. Anmeldeverfahren für 2025 abgeschlossen, Anmeldung ab Frühjahr 2026 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der Modernisierung von Mietwohnungen, die seit mindestens 20 Jahren bezugsfertig sind, zur Verbesserung von Wohnungszuschnitt, Wohnqualität, energetischen Eigenschaften, Barrierefreiheit, Wasser- und Energieversorgung sowie zur Durchführung modernisierungsbedingter Instandsetzungen.
Förderfähige Ausgaben
- Bauliche Modernisierungsmaßnahmen
- Modernisierungsbedingte Instandsetzungen
- Energetische Maßnahmen
- Barrierefreiheitsmaßnahmen für ältere und behinderte Menschen
- Gestaltung der unmittelbaren Umgebung (Grünflächen, Spielplätze)
Nicht förderfähige Ausgaben
- Maßnahmen vor Antragstellung
- Baurecht nicht gesichert
- Vorhaben zur Selbstnutzung
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Genossenschaften
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Mindestens 5.000 € Modernisierungskosten je Wohnung
- Mindestens vier Wohnungen müssen modernisiert werden
- Finanzierung des Vorhabens muss gesichert sein
- Zu modernisierende Wohnungen seit mind. 20 Jahren bezugsfertig
- Keine Doppelförderung mit Zuschüssen zum Erwerb von Belegungsrechten
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Anmeldeformular Modernisierung von Mietwohnungen
- Antrag auf Modernisierungsförderung
- Einkommens- und Vermögensauskunft
- Aufstellung der tatsächlich entstandenen Kosten
- Nachweis der grundbuchlichen Sicherung
- Wohnberechtigungsschein
Beschreibung
Die Soziale Mietwohnraumförderung: Modernisierung in Hessen stellt zinsgünstige Darlehen in Höhe von bis zu 75 % der förderfähigen Kosten bereit und ergänzt diese um einen Finanzierungszuschuss von 30 %. Gefördert werden bauliche Modernisierungsmaßnahmen an Mietwohnungen, die seit mindestens 20 Jahren bezugsfertig sind, etwa Verbesserungen des Wohnungszuschnitts, der Wohnqualität (z. B. Balkonanbau), der energetischen und barrierefreien Ausstattung sowie der Wasser- und Energieversorgung. Auch modernisierungsbedingte Instandsetzungen und Neugestaltung der unmittelbaren Umgebung (Grünflächen, Spielplätze) zählen zu den förderfähigen Ausgaben. Antragsberechtigt sind Eigentümer:innen und Erbbauberechtigte von Wohnraum, die den sanierten Bestand anschließend mit Wohnberechtigten belegen. Das Anmeldeverfahren für 2025 ist abgeschlossen; Anmeldungen für 2026 werden voraussichtlich ab Frühjahr möglich sein.
Voraussetzung für eine Förderung ist ein Modernisierungsvolumen von mindestens 5.000 € je Wohnung und die Modernisierung von mindestens vier Einheiten, deren Baurecht und Finanzierung gesichert sein müssen. Doppelförderungen mit Erwerbszuschüssen zum Belegungsrecht sind ausgeschlossen. Anträge sind zunächst bei der zuständigen Wohnraumförderungsstelle (Magistrat in Städten ab 50.000 Einwohner:innen, ansonsten Kreisausschuss) einzureichen. Nach Programmaufnahme erfolgt die Einreichung des formellen Förderantrags bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank), die das Darlehen ausreicht und den Zuschuss grundbuchlich sichert. Erforderliche Unterlagen umfassen u. a. Anmeldeformular, Antrag auf Modernisierungsförderung, Einkommens- und Vermögensnachweise, Kostenaufstellung und Wohnberechtigungsschein. Dieses Programm richtet sich an alle, die bezahlbaren, modernen Wohnraum in Hessen schaffen und langfristig sichern möchten.
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