Darlehen

Soziale Mietwohnraumförderung – Modernisierung

Zinsgünstiges Darlehen (bis 75 % der förderfähigen Kosten) plus 30 % Finanzierungszuschuss für die Modernisierung von Mietwohnungen für Haushalte mit geringem Einkommen, Studierende und Auszubildende in Hessen.

Wohnungsbau & Modernisierung

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Hessen
Förderquote: 75% (Darlehen) + 30% (Zuschuss)

Förderziel

Das Land Hessen unterstützt Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Erbbauberechtigte bei Modernisierungsmaßnahmen an Mietwohnungen für einkommensschwache Haushalte, studentische Haushalte und Auszubildende. Gefördert werden bauliche Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnungszuschnitts, der Wohnqualität (z. B. Balkonanbau), der natürlichen Belichtung und Belüftung, der energetischen Eigenschaften, der Energie- und Wasserversorgung, der sanitären Einrichtungen, des Schallschutzes, der Barrierefreiheit sowie der umgebenden Freiflächen.

Förderfähige Ausgaben

  • Bauliche Modernisierungsmaßnahmen an Mietwohnungen
  • Energetische Sanierung
  • Anbau von Balkonen
  • Verbesserung von Belichtung und Belüftung
  • Errichtung oder Verbesserung von Freiflächen (z. B. Grünanlagen, Spielplätze)

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Maßnahmen, die vor Antragstellung oder vor Aufnahme in ein Bauprogramm begonnen wurden
  • Vorhaben ohne gesichertes Baurecht
  • Modernisierung von selbstgenutztem Wohnraum

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Privatpersonen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Wohnungen sind seit mindestens 20 Jahren bezugsfertig
  • Geplante Modernisierung umfasst mindestens vier Wohnungen
  • Modernisierungskosten mindestens 5 000 € je Wohnung
  • Mietpreis- und Belegungsbindungen sind einzuhalten

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Anmeldeformular Modernisierung
  2. Förderantrag mit Projektskizze
  3. Einkommens‐ und Vermögensauskunft
  4. Nachweis gesicherter Finanzierung
  5. Kostenaufstellung und Verwendungsnachweis

Beschreibung

Die „Soziale Mietwohnraumförderung – Modernisierung“ in Hessen richtet sich an Eigentümer:innen und Erbbauberechtigte von Mietwohnungen, die mindestens seit 20 Jahren bezugsfertig sind und Modernisierungsmaßnahmen für einkommensschwache Haushalte, Studierende oder Auszubildende planen. Gefördert werden bauliche Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnungszuschnitts, der natürlichen Belichtung und Belüftung sowie der energetischen Eigenschaften. Ebenfalls zulässig sind der Anbau von Balkonen, die Erneuerung von Sanitäranlagen, Schallschutzmaßnahmen, barrierefreie Umbauten und die Aufwertung umgebender Freiflächen wie Grünanlagen oder Spielplätze. Das Programm gewährt ein zinsgünstiges Darlehen in Höhe von bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Kosten und zusätzlich einen Finanzierungszuschuss von 30 %. Voraussetzung ist eine Gesamtmodernisierung von mindestens vier Wohneinheiten mit Modernisierungskosten von mindestens 5 000 € pro Wohnung sowie die Einhaltung von Mietpreis- und Belegungsbindungen für einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren nach Abschluss der Maßnahme.

Das zweistufige Anmelde- und Bewilligungsverfahren erfolgt über die zuständigen kommunalen oder kreislichen Wohnungsbauförderstellen: In Städten ab 50 000 Einwohner:innen der Magistrat, andernorts der Kreisausschuss. Die Voranmeldung für 2025 ist abgeschlossen; eine Wiederaufnahme der Anmeldungen wird voraussichtlich ab Frühjahr 2026 möglich sein. Für die spätere Antragstellung müssen unter anderem eine Projektskizze, eine Einkommens‐ und Vermögensauskunft, der Nachweis der gesicherten Finanzierung sowie eine detaillierte Kostenaufstellung eingereicht werden. Auf diese Weise leistet das Land Hessen gemeinsam mit der Wirtschafts- und Infrastrukturbank (WIBank) einen wichtigen Beitrag zur Schaffung und Modernisierung bezahlbaren Wohnraums in Ballungsräumen und ländlichen Regionen.

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