Soziale Mietwohnraumförderung – Neubau von Mietwohnraum für studentische Haushalte und Haushalte von Auszubildenden
Zinsgünstiges Baudarlehen mit 20–40 % Zuschuss für den Neubau oder Umbau von Mietwohnraum für Studierende und Auszubildende in Hessen.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung des Neubaus sowie im Einzelfall des Umbaus von Mietwohnungen für studentische Haushalte und Haushalte von Auszubildenden zur nachhaltigen Verbesserung der Wohnraumversorgung in Hessen.
Förderfähige Ausgaben
- Neubau von Mietwohnungen
- Umbau von Bestandsgebäuden zu Mietwohnungen
- Nutzungsänderung und Erweiterung von Gebäuden
- Beseitigung von Gebäudeschäden
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Privatpersonen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Mindestens 4 zusammenhängende Wohneinheiten schaffen
- Wohnberechtigung durch Studienbescheinigung oder Ausbildungsvertrag in Hessen
- Förderbare Wohnfläche maximal 25 m² je Wohnplatz
- Belegungs- und Mietpreisbindung einhalten
- Ausstattung mit WC, Bad/Dusche, Küche, Waschmaschine und Internetanschluss
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag Mietwohnraum für Studierende/Auszubildende
- Projektbeschreibung
- Nachweis Grundstücksverfügbarkeit
- Finanzierungsplan
- Nachweis Eigenleistung (15 %)
- Studienbescheinigung oder Ausbildungsvertrag
Bewertungskriterien
- Örtlicher Bedarf an studentischem Wohnraum
- Qualität des Vorhabens und Lage
- Höhe der Eigenleistung (mind. 15 %)
- Einhaltung der Mietpreis- und Belegungsbindungen
Beschreibung
Das Förderprogramm der Sozialen Mietwohnraumförderung in Hessen unterstützt den Aufbau von bezahlbarem Wohnraum für studentische Haushalte und Auszubildende. Berechtigt sind Unternehmen, Privatpersonen und öffentliche Einrichtungen, die mindestens vier zusammenhängende Wohneinheiten neu bauen oder bestehende Bestandsgebäude umbauen möchten. Gefördert werden Baumaßnahmen einschließlich Nutzungsänderung, Erweiterung oder Schadensbeseitigung. Die Zuwendung besteht aus einem zinsgünstigen Darlehen in Höhe von 1.800 bis 2.600 € je Quadratmeter Wohnfläche sowie einem zusätzlichen Zuschuss von 20 % oder 40 % des bewilligten Darlehens. Voraussetzung ist ein Eigenleistungserbringung von mindestens 15 %, eine Mietpreisbindung und die Einhaltung einer maximalen Wohnfläche von 25 m² je Wohnplatz. Ausstattungsstandards wie WC, Bad/Dusche, Kochgelegenheit, Waschmaschine und Internetanschluss sind verbindlich und dienen der langfristigen Nutzungssicherheit.
Die Auswahl erfolgt anhand des lokalen Bedarfs, der Lage und der Qualität des Vorhabens sowie der Höhe der Eigenleistung. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die den Wohnraum ausschließlich an Bewerber:innen mit Studienbescheinigung oder Ausbildungsvertrag in Hessen vermieten. Das zweistufige Verfahren beginnt mit einer Projektanmeldung bei der zuständigen Wohnungsbauförderstelle und schließt mit der Antragseinreichung bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) ab. Für die Antragsunterlagen sind insbesondere der Finanzierungsplan, der Nachweis der Grundstücksverfügbarkeit und eine detaillierte Projektbeschreibung erforderlich. Die Anmeldung für das Jahr 2025 ist abgeschlossen; eine erneute Fördermöglichkeit wird voraussichtlich ab Frühjahr 2026 angeboten. Teilnehmer:innen profitieren so von einer planbaren Finanzierung und tragen zur nachhaltigen Verbesserung der Wohnraumversorgung in Hessen bei.
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