Soziale Mietwohnraumförderung – Neubau von Mietwohnungen für Haushalte mit geringem Einkommen
Zinsgünstiges Baudarlehen und zusätzlicher Finanzierungszuschuss für den Neubau von Mietwohnungen in Hessen für Haushalte mit geringem Einkommen. Anmeldung 2025 bis zum 23.05.2025 bzw. 19.09.2025 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung beim Neubau von Mietwohnraum zur dauerhaften Fremdvermietung für Haushalte mit geringem Einkommen, die auf dem freien Wohnungsmarkt keinen angemessenen Wohnraum finden.
Förderfähige Ausgaben
- Neubau von Mietwohnungen
- Baumaßnahmen zur Beseitigung von Gebäudeschäden
- Änderung, Nutzungsänderung oder Erweiterung von Gebäuden
- Errichtung rollstuhlgerechter Wohnungen
- Errichtung von Gemeinschaftsräumen
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Nicht förderfähige Ausgaben
- Baumaßnahmen vor Aufnahme in ein Bauprogramm
- Baumaßnahmen ohne gesichertes Baurecht
- Wohnraumbeschaffung für Eigennutzung
- Maßnahmen bei fehlender Leistungsfähigkeit der Bauherrschaft
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Privatpersonen
- Öffentliche Einrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Nachweis eines nachhaltigen Bedarfs an preiswertem Wohnraum in der Gemeinde
- Förderung nur für vollständige Wohnungen
- Beachtung der Einkommensgrenzen für wohnberechtigte Haushalte
- Mindestens 4 Wohneinheiten pro Projekt
- Kommunale Finanzierungsbeteiligung von mindestens 10.000 € je Wohneinheit
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular Mietwohnraumförderung
- Anmeldeerlass
- Richtlinie Mietwohnungsbau
- Nachweis kommunaler Finanzierungsbeteiligung
- Nachweis Eigenleistung
- Grundschuldbestellungsurkunde
- Verwendungsnachweis Mietwohnungsbau
Beschreibung
Im Bundesland Hessen steht ein zinsgünstiges Darlehen mit zusätzlichem Finanzierungszuschuss für den Neubau von Mietwohnungen bereit, das gezielt Haushalte mit geringem Einkommen unterstützt. Die Förderung kombiniert einen Darlehensgrundbetrag von 1.700 bis 2.500 EUR je m² Wohnfläche, einen Zuschlag für rollstuhlgerechte Wohnungen sowie für Gemeinschaftsräume und Aufzüge. Je nach Bindungsdauer von 15, 20 oder 25 Jahren fällt der Zuschuss zwischen 20 % und 40 % des bewilligten Darlehens aus. Projekte können in zwei Anmeldezeiträumen zur Aufnahme gemeldet werden: 23. Mai 2025 und 19. September 2025. Anschließend erfolgt die formale Beantragung bei der zuständigen Wohnungsbauförderstelle.
Förderberechtigt sind Unternehmen, Privatpersonen, öffentliche Einrichtungen sowie Interessenverbände und Vereine, die im eigenen Namen Bauvorhaben realisieren. Voraussetzungen sind ein nachgewiesener Bedarf an preiswertem Wohnraum, Mindestprojektumfang von vier Wohneinheiten, kommunale Finanzierungsbeteiligung von mindestens 10 000 EUR je Einheit und Eigenleistungen von mindestens 15 % der Gesamtkosten. Erforderliche Unterlagen umfassen u. a. Antragsformular, Anmeldeerlass, Richtlinie zum Mietwohnungsbau, Nachweise zur kommunalen Finanzierungsbeteiligung und Eigenleistung, Grundschuldbestellungsurkunde sowie Verwendungsnachweise. Ausgeschlossen bleiben Baumaßnahmen, die vor der Programmaufnahme begonnen, ohne gesichertes Baurecht realisiert oder vorrangig für Eigennutzung bestimmt sind. Förderfähig sind neben dem Neubau auch Maßnahmen zur Beseitigung von Gebäudeschäden, Nutzungsänderungen und barrierefreie Anpassungen. Einkommensgrenzen, Regelwohnflächenbegrenzungen sowie Mietpreis- und Belegungsbindungen sichern die langfristige Zielerreichung. Das Programm fördert damit nachhaltig den sozialen Wohnungsbau und trägt zur Entspannung des angespannten Wohnungsmarkts in Hessen bei.