Zuschuss

Soziale Stadt

Zuschussprogramm zur nachhaltigen städtebaulichen Erneuerung in Hessen. Förderung kommunaler Gesamtmaßnahmen in Sanierungs-, Sozialer Stadt-, Stadtumbau- oder Aktiven Kernbereichsgebieten.

Städtebau & Stadterneuerung

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Hessen
Förderquote: 66%
Projektdauer: 120 Monate

Förderziel

Gefördert wird die städtebauliche Erneuerung und nachhaltige Entwicklung eines abgegrenzten Gebiets (Sanierungsgebiet, Sozialer Stadt-, Stadtumbaugebiet oder Aktiver Kernbereich), um soziale Nachteile zu verringern und die wirtschaftliche Entwicklung zu verbessern.

Förderfähige Ausgaben

  • Kosten der Einzelmaßnahmen
  • Verbilligung von Darlehen zur Kostendeckung
  • Verbilligung von Vor- oder Zwischenfinanzierungsdarlehen

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Aufnahme der Gesamtmaßnahme in ein Förderprogramm (mit erstem Zuwendungsbescheid)
  • Gebiet festgelegt als Sanierungsgebiet (§ 142 BauGB), Stadtumbaugebiet (§ 171b BauGB), Fördergebiet Soziale Stadt (§ 171e BauGB), Aktiver Kernbereich (§ 171b BauGB) oder städtebaulicher Denkmalschutz (§ 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB)
  • Festlegung des Gebiets anerkannt
  • Einzelmaßnahmen müssen im festgelegten Gebiet liegen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Beschreibung des Gebiets und Entwicklungsziele
  2. Entwicklungskonzept
  3. Beschluss zum Aufbau einer Steuerungsstruktur
  4. Kosten- und Finanzierungsübersicht
  5. Zwischenabrechnung Teile A und B
  6. Bestandsverzeichnis aller Grundstücke
  7. Erläuterung der Einzelmaßnahmen
  8. Übersichtskarte mit Abgrenzung und Priorisierung
  9. Formblätter für Monitoringeingaben (BMI-Datenbank)

Beschreibung

Das Zuschussprogramm „Soziale Stadt“ unterstützt in Hessen öffentliche Einrichtungen wie Kommunen, kommunale Zweckverbände und Planungsverbände dabei, abgegrenzte Sanierungs-, Soziale Stadt-, Stadtumbau- oder Aktive Kernbereichsgebiete städtebaulich nachhaltig zu erneuern. Ziel ist es, vorhandene Strukturen zeitgemäß fortzuentwickeln, soziale Benachteiligungen abzubauen und wirtschaftliche Impulse zu setzen. Gefördert werden gebietsbezogene Gesamtmaßnahmen, die aus einem Bündel von Einzelmaßnahmen bestehen und im vorab festgelegten Gebiet liegen. Die Programmaufnahme erfolgt mit dem ersten Zuwendungsbescheid; die Gebietsfestlegung muss nach §§ 142, 171b, 171e oder 172 BauGB anerkannt sein. Ein Steuerungsbeschluss und ein Entwicklungskonzept bilden die Grundlage für die Umsetzung und spätere Evaluation der definierten Entwicklungsziele.

Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung mit einer Förderquote von 66 % der förderfähigen Ausgaben – etwa Kosten einzelner Maßnahmen, verbilligte Darlehen oder Zwischenfinanzierungsdarlehen. Der Bewilligungszeitraum für die Gesamtmaßnahme beträgt bis zu 120 Monate, einzelne Maßnahmen dürfen frühestens nach Wirksamkeit des Zuwendungsbescheids begonnen werden. Berichtspflichten, Zwischenabrechnungen sowie Selbstevaluationen im Fünfjahrestakt sichern die Zielerreichung und nachhaltige Wirkung. Zweckbindungsfristen für modernisierte Gebäude, Neubauten und Freiflächen von 15 bis 25 Jahren garantieren langfristige Nutzungsvorgaben. Das Programm ist aktuell nicht mehr für Neuanträge geöffnet, Interessierte finden umfassende Vorgaben und Formblätter in den RiLiSE-Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der nachhaltigen Stadtentwicklung.

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