Soziale Unterstützung – Stiftung Sozialwerk der VG Bild-Kunst
Die Stiftung Sozialwerk der VG Bild-Kunst gewährt Urheberinnen und Urhebern im visuellen Bereich finanzielle Unterstützung in persönlichen Notlagen, bei Erwerbs- und Berufsunfähigkeit sowie im Alter. Anträge können jederzeit gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Finanzielle Unterstützung von Urheberinnen und Urhebern im visuellen Bereich in persönlichen Notlagen, bei Erwerbs- und Berufsunfähigkeit sowie im Alter.
Förderfähige Ausgaben
- Unterstützung in akuten Notlagen
- Laufende Hilfen bei länger andauernder Bedürftigkeit
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Mitgliedschaft bei der VG Bild-Kunst seit mindestens zwei Jahren
- Urheberin oder Urheber im visuellen Bereich
- Nicht in Gremien der VG Bild-Kunst oder der Stiftung tätig
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Nachweis der persönlichen Vermögensverhältnisse
- Unterlagen zum Nachweis des Unterstützungsbedarfs (z. B. ärztliche Atteste, Kostenvoranschläge)
Beschreibung
Die Stiftung Sozialwerk der VG Bild-Kunst unterstützt Urheber:innen im visuellen Bereich in finanziellen Notlagen, bei Erwerbs- und Berufsunfähigkeit sowie im Alter. Gefördert werden bildende Künstler:innen, Fotograf:innen, Illustrator:innen, Designer:innen und Filmschaffende, die seit mindestens zwei Jahren Mitglied der VG Bild-Kunst sind, sowie deren überlebende Ehe- oder eingetragene Lebenspartner:innen. Die Zuwendungen erfolgen als einmalige oder laufende Zuschüsse und beruhen auf den Erträgen der VG Bild-Kunst sowie auf Spenden und Nachlässen. Ein Rechtsanspruch besteht nicht, dafür garantiert die Einrichtung eine unbürokratische Prüfung der Bedarfe in drei Fonds: Berufsgruppe I (bildende Kunst), Berufsgruppe II (Fotografie, Illustration, Design) und Berufsgruppe III (Film). Förderanträge können jederzeit eingereicht werden.
Für die Antragstellung sind das vollständig ausgefüllte Antragsformular, ein Nachweis der persönlichen Vermögensverhältnisse und Dokumente zum Unterstützungsbedarf – etwa ärztliche Atteste, Unfallberichte oder Kostenvoranschläge – erforderlich. Ehrenamtlich tätige Mitglieder der VG Bild-Kunst und der Stiftung sind von der Förderung ausgeschlossen. Ergänzende Hilfen werden nur gewährt, wenn sie nicht auf gesetzliche Sozialleistungen angerechnet werden. Die Vergaberäte entscheiden auf Grundlage der vorgelegten Unterlagen unter Berücksichtigung der finanziellen Situation der Antragstellenden. Durch die kontinuierliche Fördermöglichkeit lassen sich individuelle Notlagen kurzfristig überbrücken und längerfristige Bedürftigkeiten zuverlässig abfedern.
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