Soziale Wohnraumförderung für Eigentumsmaßnahmen
Zinslose Darlehen bis zu 100.000 € für den Neubau oder Erwerb von selbstgenutztem Wohnraum in Schleswig-Holstein. Förderzusage ohne Laufzeitbegrenzung, Zinssatz 0 % über 20 Jahre, Anträge laufend möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Bereitstellung bezahlbaren selbstgenutzten Wohnraums für Familien mit Kindern, Alleinerziehende und schwerbehinderte Haushalte in Schleswig-Holstein durch zinsgünstige Darlehen für Neubau, Ersterwerb, Ausbau und Erweiterung.
Förderfähige Ausgaben
- Neubau oder Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum
- Ausbau oder Erweiterung bei Behindertenbedarf
Nicht förderfähige Ausgaben
- Installation eigenständiger fossil betriebener Heizkessel
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Wohnsitz in Schleswig-Holstein
- Einhalten der vorgegebenen Einkommensgrenzen
- Eigenmittel von mindestens 7,5 % der Gesamtkosten oder gleichwertige Eigenleistung
- Keine vorzeitige Baumaßnahme oder Kaufvertrag vor Förderzusage
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular IB.SH
- Einkommensnachweise (letzte 12 Monate)
- Nachweis Eigenmittel/Eigenleistung
- Kopie Baugenehmigung oder Bauanzeige
- Grundbuchblattabschrift zur Sicherung
- Kostenaufstellung und Kostenschätzung
- Baunachweis und Bautenstandsbericht
- Versicherungsnachweis Wohngebäudeversicherung
Bewertungskriterien
- Beitrag zu bezahlbarem Wohnraum
- Soziale Dringlichkeit (Familien/Behinderte)
- Nachhaltigkeit und Energieeffizienz
Beschreibung
Die Soziale Wohnraumförderung für Eigentumsmaßnahmen der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) stellt zinslose Darlehen bis zu 100.000 € für den Neubau oder den Ersterwerb von selbstgenutztem Wohnraum in Schleswig-Holstein bereit. Das Darlehen ist über 20 Jahre fest an 0 % Zinsen gebunden; eine Laufzeitbegrenzung der Förderzusage besteht nicht. Damit verfolgt das Programm das Ziel, insbesondere Familien mit mindestens einem Kind, Alleinerziehende sowie Haushalte mit schwerbehinderten Angehörigen bei der Schaffung bezahlbaren Wohnraums zu unterstützen. Neben dem Neubau und Ersterwerb kommen ebenso die Erweiterung oder der behindertengerechte Ausbau bestehender Objekte infrage. Nicht förderfähig ist dabei die Installation eigenständiger, ausschließlich mit fossilen Brennstoffen betriebener Heizkessel. Die Förderung kann mit weiteren Landes-, Bundes- oder EU-Mitteln kombiniert werden und wird über ein Grundpfandrecht im Nachrang gesichert.
Privatpersonen mit Wohnsitz in Schleswig-Holstein, die bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten und mindestens 7,5 % der Gesamtkosten als Eigenmittel oder gleichwertige Eigenleistung einbringen, können Anträge jederzeit stellen. Benötigt werden neben dem vollständig ausgefüllten Antragsformular Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate, Grundbuchblattabschrift, Baugenehmigung oder Bauanzeige sowie Kosten- und Versicherungsnachweise. Kriterien für die Priorisierung umfassen den Beitrag zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums, die soziale Dringlichkeit für Familien und Menschen mit Behinderung sowie Nachhaltigkeit und Energieeffizienz. Mit dieser zinsgünstigen Förderung leistet die IB.SH einen wesentlichen Beitrag, um den Bedarf an selbstgenutztem Wohneigentum in ländlichen und städtischen Regionen Schleswig-Holsteins dauerhaft zu decken.
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