Zuschuss

Soziales Engagement – Förderung (Vector Stiftung)

Laufende Förderung gemeinnütziger Institutionen in der Region Stuttgart für Projekte zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit und zur Integration chancenarmer junger Erwachsener. Anträge jederzeit möglich.

Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Baden-Württemberg
Projektdauer: 36 Monate
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung von gemeinnützigen Projekten in der Region Stuttgart, die die Wohnungslosigkeit bekämpfen und die gesellschaftliche Integration chancenarmer junger Erwachsener vorantreiben.

Förderfähige Ausgaben

  • Sachkosten
  • Personalkosten
  • Verwaltungskosten
  • Reisekosten

Nicht förderfähige Ausgaben

  • individuelle Hilfen für Privatpersonen
  • Projekte im Ausland
  • Bauvorhaben

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz in der Region Stuttgart
  • Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Gefördertes Projektvorhaben (Anfragebeschreibung)
  2. Gemeinnützigkeitsbescheid
  3. Vollständiger Finanzplan
  4. Umfeldanalyse

Bewertungskriterien

  • Umfeldanalyse
  • Klare Zielgruppendefinition
  • Formulierte Wirkungsziele

Beschreibung

Die Vector Stiftung unterstützt gemeinnützige Institutionen und Körperschaften des öffentlichen Rechts in der Region Stuttgart durch eine fortlaufende Projektförderung zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit und zur gesellschaftlichen Integration chancenarmer junger Erwachsener. Gesucht werden Vorhaben mit einer klaren Umfeldanalyse, einer präzisen Definition der Zielgruppe und nachvollziehbaren Wirkungszielen. Eine Projektlaufzeit von bis zu 36 Monaten ermöglicht umfassende Maßnahmen, bei denen Sachkosten, Personalkosten, Verwaltungskosten und Reisekosten abgedeckt werden können – Bauvorhaben, Projekte im Ausland und individuelle Hilfen für Privatpersonen sind dagegen ausgeschlossen. Die Organisationen müssen ihren Sitz in der Region Stuttgart haben und eine Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt nachweisen. Anträge können jederzeit eingereicht werden, um flexibel auf lokale Bedarfe reagieren zu können.

Für die Antragsstellung sind eine Beschreibung des Projektvorhabens, der Gemeinnützigkeitsbescheid, ein vollständiger Finanzplan sowie eine Umgebungsevaluation einzureichen. Bewerbungsunterlagen werden schriftlich geprüft und nach Erfüllung der formalen Voraussetzungen als Zuschuss vergeben. Die Förderung eröffnet die Möglichkeit, mit Modellcharakter die Lebenssituation wohnungsloser Menschen zu verbessern und jungen Erwachsenen neue Perspektiven zu eröffnen. Durch diesen gezielten Beitrag sollen nachhaltige Strukturen entstehen, die langfristig zur sozialen Stabilisierung in der Region beitragen. Ein informationsreicher Ansatz und eine fundierte Wirkungsplanung stehen im Fokus, um den größtmöglichen gesellschaftlichen Mehrwert zu erzielen.

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