Zuschuss

Sozialfonds der Christlichen Sozialstiftung Hohentengen

Finanzielle Unterstützung von Menschen, insbesondere Familien, in besonderen Notfällen, wenn keine staatliche oder sonstige Hilfe gewährt wird oder nicht ausreicht. Bewerbung jederzeit möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Baden-Württemberg

Förderziel

Der Sozialfonds dient als finanzielle Hilfseinrichtung zur Unterstützung von Menschen, besonders Familien, in außergewöhnlichen Notlagen, wenn andere Hilfen nicht vorhanden oder nicht ausreichend sind.

Förderfähige Ausgaben

  • Lebensunterhaltskosten in Notsituationen
  • Dringende Einmalzahlungen zur Überbrückung akuter Bedarfslagen

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Wohnsitz im Einzugsgebiet Hohentengen
  • Nachweis einer akuten Notlage
  • Fehlende oder unzureichende staatliche bzw. anderweitige Hilfe

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Nachweis über Einkommen und Vermögensverhältnisse
  3. Lagebeschreibung bzw. Nachweis der Notlage

Bewertungskriterien

  • Schwere der akuten Notlage
  • Fehlen alternativer Hilfeleistungen
  • Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen

Beschreibung

Der Sozialfonds der Christlichen Sozialstiftung Hohentengen unterstützt Privatpersonen und Familien in der Region Baden-Württemberg, die sich in außergewöhnlichen Notlagen befinden und keinen oder nur unzureichenden staatlichen Beistand erhalten. Als fortlaufende Zuschussförderung deckt er akute Lebensunterhaltskosten und dringende Einmalzahlungen zur Überbrückung existenzieller Bedarfslagen ab. Insbesondere geflüchtete Menschen, die im Einzugsgebiet Hohentengen leben, finden in dieser Hilfseinrichtung rasche und unbürokratische Unterstützung. Die Auswahl erfolgt anhand der Schwere der Notlage, des Fehlens alternativer Hilfsangebote sowie der Vollständigkeit der Antragsunterlagen.

Für eine erfolgreiche Antragstellung sind Wohnsitznachweis im Kreis Hohentengen, ein detaillierter Lagebericht zur Notlage sowie ein Nachweis zu Einkommen und Vermögen erforderlich. Das ausgefüllte Antragsformular kann jederzeit eingereicht werden, da keine Bewerbungsfrist besteht. Fachkundige Gremien prüfen die Unterlagen und entscheiden zeitnah über die Zuwendung. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass finanzielle Engpässe schnell behoben und bedürftige Menschen in ihrer Selbstständigkeit gestärkt werden.

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